Kommunikation und Teilhabe ist ein Menschenrecht!
Im Fachbereich Hörbehinderung geht es um den Abbau von Barrieren in den Bereichen Kommunikation, Teilhabe und Bildung. Die Muttersprache tauber Menschen ist die Gebärdensprache. Die Zugehörigkeit zur Gehörlosenkultur und der Gebärdensprachgemeinschaft ist ein wichtiger Aspekt. Im Fokus steht die Peer-Group und die visuelle Kommunikation auf Augenhöhe in Deutscher Gebärdensprache. Taube Menschen benötigen für eine barrierefreie Kommunikation Gebärdensprachdolmetscher*innen und Gebärdensprachvideos. Es ist wichtig, eine barrierefreie Kommunikation zu sichern. Die Deutsche Gebärdensprache ist in Deutschland im Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) seit 2002 anerkannt.
Das KSL-MSi-NRW setzt sich für ein selbstbestimmtes Leben und die Rechte von Menschen mit Hörbehinderung ein. Unser Ziel ist es, die Gesellschaft zu sensibilisieren, um entsprechende Veränderungsprozesse anzustoßen.
