Neuigkeiten in Alltags-Sprache.
21.03.2025
Teilen Sie dem Träger der Eingliederungshilfe mit, ob und ggf. wie Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Schildern Sie außerdem deutlich Ihre Bedarfe, falls Sie zeitweise parallel Entlastungs- und Eingliederungshilfeleistungen benötigen.
Prinzipiell würde der Hinweis genügen, Eingliederungshilfe sei jedenfalls neben den Entlastungsleistungen zu erbringen und die genaue Verwendung des Entlastungsbetrages sei dafür unerheblich. Das gilt zumindest dann, wenn Sie keine 24-Stunden-Assistenz nutzen. Dann besteht allerdings die Gefahr, dass der Träger der Eingliederungshilfe tatsächlich keine Leistungen erbringt und Sie streiten müssen. Eine (eigentlich überflüssige) Mitteilung zu eventuellen Entlastungsleistungen kann hier Streit vermeiden.
21.03.2025
Bei den Leistungen der „Schulassistenz“ handelt es sich um Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Das bedeutet, dass die Schulassistenz so lange zu leisten ist, bis das Teilhabeziel erreicht ist. Das Ende eines Schuljahres ist nach Auffassung der KSL.NRW kein sachlicher Grund, um die Leistung der Schulassistenz zu befristen.
Wenn Sie einen Bescheid bekommen oder schon vorliegen haben, indem die Leistung der Schulassistenz nur für ein Schuljahr bewilligt worden ist, dann können Sie Widerspruch gegen die Befristung erheben, soweit die Widerspruchsfrist (einen Monat nach Zugang des Bescheides) noch nicht abgelaufen ist.
Wenn die Widerspruchsfrist bei Ihrem Bescheid bereits abgelaufen ist, dann können Sie beim zuständigen Eingliederungshilfeträger (Jugend- oder Sozialamt) die Entfristung der Schulassistenz beantragen.
21.03.2025
Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, auch wenn Sie wissen oder vermuten, dass Ihre Eltern oder ein Elternteil oder eines Ihrer Kinder mehr als 100.000 EUR im Jahr verdienen.
Beantworten Sie nur die Fragen nach dem Beruf Ihrer Eltern oder Kinder.
Weisen Sie den Sozialhilfeträger gegebenenfalls daraufhin, dass die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR von mindestens einem Elternteil oder einem Kind überschritten sein muss, damit eine Kostenbeteiligung eingefordert werden kann.
14.03.2025
Wie kann das Gesundheitssystem insbesondere in Bezug auf die Belange von Menschen mit Behinderungen inklusiver gestaltet werden? Ab dem 15. März 2025 ist es möglich, sich zum Fachtag „Inklusive Gesundheit – Zugänge zur Inklusion im Gesundheitssystem“ am 10. September 2025 anzumelden!
17.02.2025
Blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland haben heute die Möglichkeit, ihr Wahlrecht selbstständig und diskretionsvoll wahrzunehmen – ein Recht, das historisch erkämpft wurde und durch moderne Hilfsmittel gestützt wird.
17.01.2025
Mit einer Beeinträchtigung hat man meist einen Anspruch auf Hilfen, auch finanzieller Art.
Der Fachbereich Recht informiert über Teilhaberechte von Menschen mit Sinnesbehinderungen und geht unter anderem auf das persönliche Budget und Assistenzleistungen sowie auf Anlaufstellen zur Beratung und Information ein.
Für die Videokonferenz wird die Software „Zoom“verwendet.
13.01.2025
Auf der Webseite des Deutschen Bundestags wurde ein Erklärvideo in Deutscher Gebärdensprache veröffentlicht.
Mitarbeiterinnen der KSL.NRW schulen Studierende der Hebammenwissenschaft an der Universität Münster
20.12.2024
Womit sieht sich z. B. eine Mutter mit Hör- und/oder Sehbehinderung konfrontiert? Vor, während und nach der Geburt? Welche Erfahrungen machen (werdende) Eltern mit einer mobilitätseinschränkenden Behinderung? Mitarbeiterinnen des KSL.Münster, des KSL.Arnsberg, des KSL. Düsseldorf und des KSL-MSi-NRW gaben einen umfassenden Einblick in die Bedarfe von werdenden Eltern mit Behinderungen.
13.12.2024
Am 12. Dezember waren die rund 230 Mitarbeitenden der Arbeitsagentur Meschede-Soest zu einer Inklusionsrallye in der Arbeitsagentur Meschede geladen. Sie machten ausgiebig Gebrauch von den Angeboten der hauseigenen und externen Organisationen aus dem Bereich Teilhabe.
04.12.2024
Wir haben die Inhalte unserer Sensibilisierungsschulung (SensiPRO) in einer Broschüre zusammengefasst und aufbereitet.
26.11.2024
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes stand im Fokus eines Strategie-Workshops des Deutschen Schwerhörigenbundes Mitte November in Erkner bei Berlin. Natalie Ziemann vom Fachbereich Recht des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung (KSL-MSi-NRW) brachte ihre Expertise in diesem Rahmen zum Thema „Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen und für Kinder und Jugendliche“ ein.
14.11.2024
Sie wollen wissen:
Was ist ein Amtsgericht?
Das Rechts·wörterbuch erklärt schwere Worte von dem Gericht, von Anwälten, von der Polizei und von dem Gefängnis.
Ein Text in Einfacher Sprache
08.11.2024
Wie ist es, mit einem beeinträchtigten Sehsinn einzukaufen? Im Rahmen der „Woche des Sehen“ Anfang Oktober, die unter dem Motto „Klar sehen“ stand, hatten interessierte Dürener Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Einkauf der besonderen Art zu erleben. Die WDR-Lokalzeit Aachen und RadioRUR brachten das Thema in die Medien.
31.10.2024
Im Rahmen des Projekts QTBL (Qualifizierung von Lehrkräften der Sonderpädagogik für Kinder und Jugendliche mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung) fand kürzlich ein spannendes Seminar zur Kommunikation mit taubblinden Menschen statt. Frau Wegerhoff vom Fachbereich Taubblindheit des KSL-MSi-NRW war vor Ort und leitete das Seminar. Die Fortbildung richtete sich an Lehrkräfte, die mit taubblinden und hörsehbehinderten Kindern und Jugendlichen arbeiten (möchten).
28.10.2024
Die Broschüre fokussiert in kompakter Form budgetfähige Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung – und ist jetzt für den Versand bereit!
28.10.2024
Gemäß dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.01.2021 (Aktenzeichen B 8 SO 9/19 R) ist eine Befristung des Persönlichen Budgets unzulässig. Gleichzeitig ist die erneute Bedarfsermittlung strikt von der Bewilligung der Leistungen zu trennen.
24.10.2024
Unsere neue Broschüre "Elternassistenz für taubblinde Eltern" ist da! Diese Broschüre bietet umfassende Informationen rund um das Thema Elternassistsenz und zeigt anhand praktischer Beispiele, wie die Elternassistenz für Eltern mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung gestaltet werden kann.
08.10.2024
Über das Persönliche Budget referierte Natalie Ziemann vom Fachbereich Recht des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung NRW (KSL-MSI-NRW) im Rahmen einer Wochenendveranstaltung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Nordrhein.
26.09.2024
In der Zeit vom 25. bis 28. September 2024 war das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung (KSL-MSi-NRW) gemeinsam mit den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL.NRW) auf der Internationalen Fachmesse REHACARE für Rehabilitation und Pflege in Düsseldorf vertreten.
25.09.2024
Am 24. September begrüßten die KSL.NRW Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen zu einem Online-Fachtag zum Thema Eltern mit Behinderung und/oder psychischer Beeinträchtigung. Ziel der Veranstaltung war Informationen zu vermitteln, Erfahrungen auszutauschen und sich zu vernetzen.