Über uns
Hier finden Sie Informationen über unsere Ziele, in welchen Bereichen wir uns engagieren und wer unsere Projektpartner sind. Außerdem können Sie hier alle Mitarbeiter näher kennenlernen.
Der Fachbereich Recht unterstützt die Leitung, sowie alle Fachbereiche in allen aufkommenden juristischen Fragestellungen, die mit Sinnesbehinderungen zusammenhängen.
Dabei liegt der Fokus auf der strukturellen Beratung. Eine Einzelfallberatung wird nicht angeboten.
Im Vordergrund der Arbeit steht die Aufgabe zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention effektiv beizutragen und auf diese Weise die Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben entscheidend zu verbessern.
Berichterstattung über Gesetzesvorhaben und Gerichtsentscheidungen in Bereichen des Sozial-, Verwaltungs- und Arbeitsrechts zur Umsetzung der sozialen Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Sinnesbehinderung.
Interessenvertretung in Arbeitsgruppen und Gremien.
Stellungnahmen zu rechtlichen Themen, die für Menschen mit Sinnesbehinderung von Bedeutung sind. Auf diese Weise werden Benachteiligungen analysiert und rechtliche Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und an entscheidungsverantwortliche Stellen herantragen.
Vorträge zu rechtlichen Fragestellungen, insbesondere zum Bundesteilhabegesetz, um über die Gesetzeslage und Rechtsprechung zu informieren und auf diese Weise eine bessere Transparenz zu gewährleisten. Näheres erfahren Sie hier.
NEU: Der Fachbereich Recht bietet derzeit alle Seminare und Schulungen auch digital als Webinar an.
Beispielsweise Webinare zum Bundesteilhabegesetz, Sozialgesetzbuch IX, der UN-Behindertenrechtskonvention, Barrierefreiheit und zu weiteren Themen im Bereich Teilhaberechte für Menschen mit Behinderung.
Teilhaberechte von Menschen mit Behinderung
Bundesteilhabegesetz
UN- Behindertenrechtskonvention
Persönliches Budget
Barrierefreiheit
Fachtagung zum Thema Sinnesbehinderung und Beruf mit Workshop zum Bundesteilhabegesetz
https://ksl-msi-nrw.de/de/node/1994/ein-voller-erfolg-veranstaltung-sinnesbehinderung-und-beruf