Selbstbestimmung und Gleichberechtigung
Taubblindheit ist nicht nur die Kombination aus Taubheit und Blindheit sondern seit 2016 als Behinderung eigener Art in Deutschland anerkannt. Das KSL-MSI sensibilisiert für die Bedarfe von Menschen mit doppelter Sinnesbehinderung und arbeitet am Abbau von Barrieren für diesen Personenkreis, vor allem im Hinblick auf Kommunikation, Mobilität und Teilhabe.
Der Fachbereich Taubblindheit setzt sich dafür ein, taubblinden und hörsehbehinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.