- Selbsthilfegruppen, Vereine, Verbände und Netzwerke (NRW)
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Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann jederzeit ergänzt und aktualisiert werden.
Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH
handfest - Peerakademie für Taubblinde
Landesverband der Taubblinden NRW e.V. (LVT)
Förderverein für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e.V.
- Selbsthilfegruppen, Vereine, verbände und Netzwerke (deutschlandweit)
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Deutsche Gehörlosenjugend - Referatsgruppe Taubblind
Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V. (BAT)
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Gemeinsamer Fachausschuss Hörsehbehindert/Taubblind (GFTB)
Das deutsche Portal für Menschen mit
Taubblindheit / HörsehbehinderungCHARGE-Syndrom e.V. - Elternkreis betroffener Kinder
- Informationen über Taubblindheit und Hörsehbehinderung
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Forum für Usher-Syndrom, Hörsehbeeinträchtigung und Taubblindheit
Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZB)
World Federation of the Deafblind (WFDB)
European Deafblind Network (EDbN)
imh plus - Seite für hörgeschädigte Menschen mit zusätzlichem Handicap
- EUTB Beratungsstelle
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Beratungsangebot für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen in NRW
- Einrichtungen für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen (deutschlandweit):
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- Deutsches Taubblindenwerk Hannover
- Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Halberstadt
- Oberlinhaus Potsdam
- St. Franziskus Stiftung, Heiligenbronn
- Taubblindenberatung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen
- Fachdienst Integration taubblinder und hörsehbehinderter Menschen Bayern
- Taubblindendienst der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) e.V.
- Cecilienstift Halberstadt
- Johann Wilhelm Klein Akademie in Würzburg
- Blindeninstitutsstiftung Würzburg
- Caritas Pflegeheim Herbert Nellessen – Taubblindenheim
- Sonderheim für taubblinde und blinde Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Tensbüttel
- Paulinenstift Winnenden
- Stadtmission Zwickau
- Regens Wagner Förderstiftung, Hipoltstein
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Taubblindenassistenz – Qualifizierungsinstitute (deutschlandweit)
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Taubblinden-Assistenten-Verband e.V.
Taubblindenassistenz-Projekt Recklinghausen
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Usher-Spezialsprechstunden (deutschlandweit)
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Externe Informationsbroschüren
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Usher-Syndrom Was ist das? Eine Hör- und Sehbehinderung
Umgang mit Taubblindenassistenz
Taubblind – na und ... - Broschüre für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen
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Externe jährliche Veranstaltungen und Messen
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Ausbildungsangebote
- Sonstiges
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handfest- Peerakademie für Taubblinde
Rechte behinderter Menschen (RBM)
Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter e.V. IRIS
Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen NRW
Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V.
Deutscher Fachverband für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik e. V.
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Das KSL-MSi-NRW hat eine Checkliste zur Erstellung barrierefreier Dokumente gestaltet.
Viele blinde und sehbehinderte Menschen lesen Dokumente am Computer mit Hilfe eines sogenannten Screenreaders (Bildschirmvorlese-Software). Damit dieser Dokumente gut erfassen und vorlesen kann, gilt es einige Richtlinien zu beachten.
Aber auch für Menschen mit einer Sehbehinderung ist es wichtig, bei der Gestaltung des Dokumentes (zum Beispiel bei der Auswahl der Schriftart und -größe), bestimmte Formatierungen auszuwählen.
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Am Sonntag, den 13. September 2020 wählen Bürger*innen von NRW die Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene. Erstmals wird auch das Ruhrparlament gewählt.
Doch wer genau oder was wird gewählt? -
Vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gibt es zur Unterstützung der Inklusion ein neues Förderprogramm „Inklusionsscheck NRW“.
Mit dieser Förderung in Höhe von 2.000 Euro pro Scheck können Organisationen, Vereine, Initiativen, Kirchengemeinden etc. Veranstaltungen, Maßnahmen oder ihre Angebote inklusiv gestalten. Die Fördermittel des Landes können unkompliziert über ein Online-Verfahren beantragt werden.
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Das Projekt "Taubblind sein - Selbsthilfe leben lernen" der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH hat eine Umfrage zur Situation von Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung während der Corona-Pandemie durchgeführt. In dem Bericht zeigen sich die beeindruckenden und kreativen Wege der Betroffenen.
Hier geht es zu den Ergebnissen der Umfrage:https://www.gesellschaft-taubblindheit.de/selbsthilfe-unterstuetzen/ber…>
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Am 16.06.2020 wurde auf einer Pressekonferenz in Berlin die Corona-Warn-App offiziell vorgestellt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesinnenminister Horst Seehofer und Vertreter des Robert Koch-Instituts und des Software-Entwicklers SAP berichteten über die deutsche Warn-App. Die App wurde konzipiert, um Infektionsketten besser nachvollziehen und schneller unterbrechen zu können. Das Herunterladen der Cororna-Warn-App ist freiwillig.
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10.06.2020
Die Infobroschüre über das Merkzeichen „TBl“ für Menschen mit Hörsehbehinderung/Taubblindheit“ enthält jetzt auch QR-Codes.
Damit wird es gebärdensprachlich orientierten Taubblinden einfacher gemacht, sich zu informieren: Die jeweiligen Text-Abschnitte können direkt als DGS-Video abgerufen werden!
Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH und dem Deutschen Blinden- und Sehbehinderten Verband e.V. erstellt.
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Aufgrund der Corona-Pandemie führen wir unsere Sensibilisierungs-Schulung „SensiPro“ mit Theorie und praktischer Selbsterfahrung rund um das Thema Sinnesbehinderungen digital, z.B. mit Webex- oder Zoom-Systemen durch.
Am 08.06.2020 führte fand die digitale Schulung mit der FOM Dortmund statt. In den zwei Stunden zeigten die Fachberaterinnen auf, welche Bedarfe Menschen mit Hör-/Sehbehinderungen haben, welche unterschiedlichen Formen von Beeinträchtigungen vorhanden sein können, und welche Hilfsmittel und Kommunikationsmöglichkeiten es gibt.
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Am 05.06.2020 wurde ein Video mit UT auf der Webseite Das Erste (ARD) im Mittagsmagazin ausgestrahlt. Mathias Schäfer berichtet über Probleme barrierefreier Kommunikation im Gesundheitswesen. Im Film wurde auch ein Interview mit Herrn Dussel, Beauftragter der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung, durchgeführt.
„Mathias Schäfer ist einer von vielen Gehörlosen, die für mehr gesellschaftliche Teilhabe kämpfen. Die Benachteiligungen sind vielfältig. Besonders gravierend: die Mängel im Gesundheitssystem. Warum?“
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In einem gemeinsamen Projekt hat die Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH (DGfT) Tipps zum Tragen und Waschen von Mund-Nasen-Masken speziell für Taubblindenassistent/innen und Taubblinde (Text und DGS-Video) zusammengestellt.
Hier geht es zur DGfT-Seite:https://www.gesellschaft-taubblindheit.de/news/2020/gemeinschafts-proje…>
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Aufgrund der Corona-Pandemie können wir unsere Sensibilierungs-Schulung SensiPro mit Theorie und praktischer Selbsterfahrung rund um das Thema Sinnesbehinderungen derzeit nicht wie üblich persönlich und vor Ort anbieten.
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Im Nahverkehr und beim Einkaufen gilt Maskenpflicht. Sie soll das Risiko einer gegenseitigen Infektionen mit dem Corona-Virus verringern.
Das Tragen von Mund-Nase-Masken erschwert Menschen mit Hörbehinderung die Kommunikation, da die Masken den Mund verdecken und viele gehörlose nicht erkennen können, wenn sie jemand anspricht.
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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Merkblatt zur Maskenpflicht erstellt.Das PDF mit den Informationen in leichter Sprache über den Mund-Nasen-Schutz kann hier heruntergeladen werden:
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Nach Diskussionen in verschiedenen Bundesländern haben sich schließlich alle geeinigt: Ab Montag (27.04.) müssen alle Bürger von Nordrhein-Westfalen nun auch sogenannte Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.
Diese Regelung gilt:
- beim Einkaufen,
- bei der Nutzung von Bussen und Bahnen
- und überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
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Speziell für blinde und sehbehinderte Menschen hat der Corona-Ratgeber des Deutschen Blinden-und Sehbehindertenverbands (DBSV) Informationen über die Minimierung des Ansteckungsrisikos bei Führungstechniken zusammengestellt: Link zur DBSV-Seite
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Am 15. April 2020 beschlossen Bund und Länder neue Corona-Regelungen, die ab dem 20. April 2020 gültig sind. Auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit übersetzt der EUTB®-Fachberater Uwe Zelle die veröffentlichen Informationen in Deutsche Gebärdensprache.
Zu finden sind die Informationen und DGS-Videos auf deren Internetseite: Link zur DGFT
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Gemeinsam mit der EUTB ® der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH hat das KSL-MSi-NRW einen zweiseitigen Notfall-Pass für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen entwickelt. Diesen Pass können Betroffene für Notsituationen bei sich führen.
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Es gibt eine gute Neuigkeit für alle Menschen mit Hörbehinderung. Die Broschüre
Konkret # 1 „Das Persönliche Budget“ ist in Deutscher Gebärdensprache und
mit Untertiteln online auf der Webseite des KSl.NRW unter dem Link:
zur Verfügung gestellt worden.
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Sie sind blind oder sehbehindert? Dann stellt Sie die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) vor besondere Herausforderungen. Der DBSV hat deshalb hier nützliche Informationen und Hinweise speziell für blinde und sehbehinderte Menschen zusammengetragen - von den Tipps eines Virologen über Hinweise zur augenärztlichen Versorgung bis hin zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
(Quelle:https://www.dbsv.org/corona.html)/p>
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Über die neue Regelung informiert der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. in einer Pressemitteilung vom 2/2020 unter dem Titel „Krankenhäuser sind seit 01.01.2020 nicht mehr für die Dolmetscherkosten zuständig, sondern die Krankenkassen“.
Link:
Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. hat auch eine entsprechende Information zum Thema Schriftdolmetscher und Kostenübernahme im Krankenhaus veröffentlicht.
Link: