Neuigkeiten in Alltags-Sprache.
Am Sonntag, den 13. September 2020 sind in Nordrhein-Westfalen (NRW) Kommunalwahlen.
Erstmals wird auch das Ruhrparlament gewählt. Doch wer genau oder was wird gewählt? Und warum? Und wie kann ich als taubblinder oder hörsehbehinderter Mensch barrierefrei wählen?
Antworten auf diese unterschiedliche Fragen rund um Wahlen und Barrierefreiheit hat das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung NRW (KSL-MSi-NRW) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH (DGFT) zusammengestellt:
Die Infobroschüre über das Merkzeichen „TBl“ für Menschen mit Hörsehbehinderung/Taubblindheit“ enthält jetzt auch QR-Codes.
Damit wird es gebärdensprachlich orientierten Taubblinden einfacher gemacht, sich zu informieren: Die jeweiligen Text-Abschnitte können direkt als DGS-Video abgerufen werden!
Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH und dem Deutschen Blinden- und Sehbehinderten Verband e.V. erstellt.