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Wer wir sind

Als Teil des KSL-Netzwerkes in NRW setzt sich das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung (KSL-MSi-NRW) für das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Sinnesbehinderung ein. Es hat seinen Sitz im Haus der Technik in Essen und ist landesweit tätig. Träger ist der rheinische Blindenfürsorgeverein 1886 Düren. Das KSL-MSi-NRW wird finanziert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Das KSL-MSi-NRW besteht aus vier Fachbereichen, welche von den Konsortialpartnern fachlich unterstützt werden:

  • Fachbereich Sehbehinderung, zuständig für blinde und sehbehinderte Menschen,
  • Fachbereich Hörbehinderung, zuständig für gehörlose, ertaubte und schwerhörige Menschen,
  • Fachbereich Taubblindheit, zuständig für hörsehbehinderte Menschen,
  • Fachbereich Recht, zuständig u.a. für die Themen Bundesteilhabegesetz, Sozialgesetzbuch IX, Persönliches Budget und Barrierefreiheit.

Im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), fördert das KSL-MSi-NRW die ungehinderte und eigenständige Teilhabe aller Menschen in einer Gesellschaft und sensibilisieren sie für die Belange der Menschen mit Sinnesbehinderung. Es berät Behörden, Institutionen, Vereine, Schulen und Unternehmen. Dazu führt es Workshops und Fachveranstaltungen durch. Das KSL-MSi-NRW bietet Schulungen über die Kommunikation und den Umgang zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderung sowie vertiefende Schulungen zum Thema Bundesteilhabegesetz und Barrierefreiheit an.

Ein besonderes Anliegen ist es, dass die Institutionen die Teilhabe der Menschen mit Sinnesbehinderung wirksam umsetzen. Unterstützung gibt das KSL-MSi-NRW auch bei der Verwirklichung der Maßnahmen, die die Teilhabe ermöglichen sowie bei Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und Benachteiligung.

Die Koordinierungsstelle (Ko-KSL) unterstützt die Kompetenzzentren bei ihrer täglichen Arbeit, organisiert einen kontinuierlichen Austausch und Wissenstransfer, berät die KSL bei Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und steht für Auskünfte rund um die KSL zur Verfügung.

Aufgaben

  • Strukturelle Beratung von Behörden, Institutionen, Vereine, Schulen, Firmen, ...
  • Themen- und zielgruppenspezifische Aufklärung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Workshops und Fachveranstaltungen für den Umgang zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderung
  • Netzwerkaufbau und Kooperation mit Expert*innen aus Behörden, Körperschaften, Selbsthilfevertretungen, Wirtschaft, ...
  • Unterstützung von Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und Benachteiligung
  • Förderung der Teilhabe in allen Lebensbereichen
  • Sensibilisierung der Gesellschaft für die Belange der Menschen mit Sinnesbehinderung

Zielgruppen

  • Selbsthilfeorganisationen und Verbände der Menschen mit Sinnesbehinderung
  • Multiplikatoren
  • Entscheider