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Fachbereich Recht

Im Fachbereich Recht geht es um die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen. Der Fachbereich unterstützt die Leitung, sowie alle Fachbereiche in allen aufkommenden juristischen Fragestellungen, die mit Sinnesbehinderungen zusammenhängen. Dabei liegt der Fokus auf der strukturellen Beratung. Eine Einzelfallberatung wird nicht angeboten. Im Vordergrund der Arbeit steht die Aufgabe zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention effektiv beizutragen und auf diese Weise die Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben entscheidend zu verbessern.

 

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Tab 3 Content

 

 

Themen Fachbereich Recht

Teilhaberechte von Menschen mit Behinderung
Bundesteilhabegesetz
UN- Behindertenrechtskonvention
Persönliches Budget
Barrierefreiheit

Zu diesen Themen bietet der Fachbereich Recht auch regelmäßig Schulungen an. Näheres erfahren Sie hier.

 

Kontakt

Natalie Ziemann

Tel: 0201 43 75 57 73

natalie.ziemann@ksl-msi-nrw.de

 

  • Braille-Drucker

    Zugänglichmachungsverordnungsstelle – Verwaltungsgericht Düsseldorf

    Der Anspruch auf Zugänglichmachung von barrierefreien Unterlagen besteht gegenüber der für das jeweilige Gerichtsverfahren zuständigen Stelle. Diese kann die Zugänglichmachung nach § 8 ZMV dem Verwaltungsgericht Düsseldorf übertragen, das hierzu mit den erforderlichen technischen Einrichtungen ausgestattet worden ist, wie z.B. einem Drucker für Brailleschrift und Programmen zur Umwandlung von Schriftstücken in Audiodokumente.usammenfassung schreiben!
  • Links KSL-Kacheln. Rechts: Ein Gerichtshammer und eine Waage auf einer Tischoberfläche.

    Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe

    Teilen Sie dem Träger der Eingliederungshilfe mit, ob und ggf. wie Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Schildern Sie außerdem deutlich Ihre Bedarfe, falls Sie zeitweise parallel Entlastungs- und Eingliederungshilfeleistungen benötigen. Prinzipiell würde der Hinweis genügen, Eingliederungshilfe sei jedenfalls neben den Entlastungsleistungen zu erbringen und die genaue Verwendung des Entlastungsbetrages sei dafür unerheblich. Das gilt zumindest dann, wenn Sie keine 24-Stunden-Assistenz nutzen. Dann besteht allerdings die Gefahr, dass der Träger der Eingliederungshilfe tatsächlich keine Leistungen erbringt und Sie streiten müssen. Eine (eigentlich überflüssige) Mitteilung zu eventuellen Entlastungsleistungen kann hier Streit vermeiden.
  • Links KSL-Kacheln. Rechts: Ein Gerichtshammer und eine Waage auf einer Tischoberfläche.

    KSL.NRW POSITION / STANDPUNKT: „Schulassistenz – eine unbefristete Leistung der Eingliederungshilfe“. Stand 21.02.2025

    Bei den Leistungen der „Schulassistenz“ handelt es sich um Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Das bedeutet, dass die Schulassistenz so lange zu leisten ist, bis das Teilhabeziel erreicht ist. Das Ende eines Schuljahres ist nach Auffassung der KSL.NRW kein sachlicher Grund, um die Leistung der Schulassistenz zu befristen. Wenn Sie einen Bescheid bekommen oder schon vorliegen haben, indem die Leistung der Schulassistenz nur für ein Schuljahr bewilligt worden ist, dann können Sie Widerspruch gegen die Befristung erheben, soweit die Widerspruchsfrist (einen Monat nach Zugang des Bescheides) noch nicht abgelaufen ist. Wenn die Widerspruchsfrist bei Ihrem Bescheid bereits abgelaufen ist, dann können Sie beim zuständigen Eingliederungshilfeträger (Jugend- oder Sozialamt) die Entfristung der Schulassistenz beantragen.
  • Auf dem Bild sieht man ein Paragrafenzeichen und ein Klemmbrett mit Symbolen von Sehbehinderung und Hörbehinderung

    Teilhabe: Welche Rechte habe ich? Wo kann ich mich beraten lassen?

    Mit einer Beeinträchtigung hat man meist einen Anspruch auf Hilfen, auch finanzieller Art. Der Fachbereich Recht informiert über Teilhaberechte von Menschen mit Sinnesbehinderungen und geht unter anderem auf das persönliche Budget und Assistenzleistungen sowie auf Anlaufstellen zur Beratung und Information ein. Für die Videokonferenz wird die Software „Zoom“verwendet.
  • Ansicht der Handreichung zur Schulung SensiPRO

    Neu aufgelegte Handreichung zur Sensibilisierungsschulung SensiPRO

    Wir haben die Inhalte unserer Sensibilisierungsschulung (SensiPRO) in einer Broschüre zusammengefasst und aufbereitet.
  • Das Bild zeigt eine Gruppe von Personen. Dabei handelt es sich um die Teilnehmenden des Strategie-Workshops des DSB in Erkner bei Berlin.

    Teilhaberecht im Fokus

    Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes stand im Fokus eines Strategie-Workshops des Deutschen Schwerhörigenbundes Mitte November in Erkner bei Berlin. Natalie Ziemann vom Fachbereich Recht des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung (KSL-MSi-NRW) brachte ihre Expertise in diesem Rahmen zum Thema „Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen und für Kinder und Jugendliche“ ein.
  • Links KSL-Kacheln. Rechts: Ein Gerichtshammer und eine Waage auf einer Tischoberfläche.

    Widerspruch gegen Befristung von Leistungen der Eingliederungshilfe - Beispiel für Begründung

    Gemäß dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.01.2021 (Aktenzeichen B 8 SO 9/19 R) ist eine Befristung des Persönlichen Budgets unzulässig. Gleichzeitig ist die erneute Bedarfsermittlung strikt von der Bewilligung der Leistungen zu trennen.
  • Eine Personengruppe sitzt an Tischen. In der Mitte steht die Referentin des Abends.

    Selbstbestimmtes Leben mit dem Persönlichen Budget

    Über das Persönliche Budget referierte Natalie Ziemann vom Fachbereich Recht des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung NRW (KSL-MSI-NRW) im Rahmen einer Wochenendveranstaltung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Nordrhein.
  • Es wird ein Vortrag gehalten vor Zuhörern

    Persönliches Budget

    Der Fachbereich Recht des KSL-MSi-NRW, Natalie Ziemann, erläutert das Persönliche Budget, die Vor- und Nachteile und seine Anwendungsmöglichkeiten, im Rahmen einer Wochenendveranstaltung des Blinde

  • Links KSL-Kacheln. Rechts: Ein Bild von mehreren Büchern in einem Bücherregal.

    Barrierefreier Zugang zu Gerichtsdokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen als Beteiligte an einem Gerichtsverfahren

    Das Landgericht München hat entschieden, dass blinden oder sehbehinderten Verfahrensbeteiligten auf Antrag im Gerichtsverfahren Gerichtsdokumente und Schriftsätze des Anwalts oder der Anwältin der Gegenseite barrierefrei zugänglich zu machen sind.
  • Eine bunte Gruppe von Menschen mit verschiedenen Behinderungen. Im Hintergrund das Wappen der Vereinten Nationen

    Meilenstein für Menschen mit Behinderung – 15. Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention

    Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft.
  • Paragraph mit Klemmbrett. Symbole zu Sinnesbehinderungen

    Teilhabe: Welche Rechte habe ich? Wo kann ich mich beraten lassen?

    Mit einer Beeinträchtigung hat man meist einen Anspruch auf Hilfen, auch finanzieller Art.

  • Zwei blinde Frauen mit Langstock, jeweils geführt von einer Person ohne Langstock

    SensiPro für die Fallmanager*innen des LVR

    Das KSL-MSi-NRW schult in diesem Jahr auch Fallmanager*innen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Die Teilnehmer*innen erfahren diese die wichtigsten Fakten über Sinnesbehinderung, die Leistungen des sozialen Teilhaberechts und sie erleben sie SensiPro-Schulung.
  • Eine große Waage mit Büchern und drei Menschen davor. Ein Buch hat einen Paragraphen auf dem Deckblatt. Eine Person hat einen Langstock

    Vortrag zum Bundesteilhabegesetz

    Der Vortrag bietet einen Überblick über die Teilhaberechte für Menschen mit Behinderung. Dabei werden insbesondere die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz erläutert.

  • Online-Veranstaltung. Die TeilnehmerInnen sind auf dem Laptopbildschrim zu sehen.

    Online-Webinar: Soziale Teilhabe für Menschen mit Hörbehinderung

    Das KSL-MSi-NRW lädt zur Online-Veranstaltung zum Thema „Soziale Teilhaberechte für Menschen mit Hörbehinderung“ ein.

  • Logo der SensiPro Schulung

    Digitale Schulungen für Fallmanager*innen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR)

    "Toleranz ist das wichtigste Kapital der Gemeinschaft; sie ist der Geist, der die besten Gedanken von allen erhält." (Helen Keller)