Das KSL-MSi-NRW bedankt sich herzlich bei allen Teilnehmenden des Webinars „Soziale Teilhabe für Menschen mit Hörbehinderung“ für das sehr große Interesse und insbesondere die rege Beteiligung mit interessanten Fragestellungen am Ende der Veranstaltung.
Der Fachbereich Recht unterstützt die Leitung, sowie alle Fachbereiche in allen aufkommenden juristischen Fragestellungen, die mit Sinnesbehinderungen zusammenhängen.
Dabei liegt der Fokus auf der strukturellen Beratung. Eine Einzelfallberatung wird nicht angeboten.
Im Vordergrund der Arbeit steht die Aufgabe zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention effektiv beizutragen und auf diese Weise die Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben entscheidend zu verbessern.
Arbeitsschwerpunkte des Fachbereich Recht sind:
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Vorträge, Workshops und Schulungen zu Teilhaberechten für Menschen mit Sinnesbehinderung, um über die Gesetzeslage, Rechtsprechung und Umsetzung in der Praxis zu informieren und auf diese Weise eine bessere Transparenz zu gewährleisten. Näheres erfahren Sie hier.
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Berichterstattung über Gesetzesvorhaben und Gerichtsentscheidungen in Bereichen des Sozial-, Verwaltungs- und Arbeitsrechts zur Umsetzung der sozialen Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Sinnesbehinderung.
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Interessenvertretung in Arbeitsgruppen und Gremien.
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Stellungnahmen zu rechtlichen Themen, die für Menschen mit Sinnesbehinderung von Bedeutung sind. Auf diese Weise werden Benachteiligungen analysiert und rechtliche Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und an entscheidungsverantwortliche Stellen herantragen.
NEU: Der Fachbereich Recht bietet derzeit alle Seminare und Schulungen auch digital als Webinar an.
Beispielsweise Webinare zum Sozialgesetzbuch IX, der UN-Behindertenrechtskonvention, Barrierefreiheit, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dem Bundesteilhabegesetz und zu weiteren Themen im Bereich Teilhaberechte für Menschen mit Behinderung.