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In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH und dem Deutschen Blinden- und Sehbehinderten Verband e.V. wurde ein Informationsblatt erstellt. Es enthält grundlegende Informationen, über das Merkzeichen TBl und zeigt die wesentlichen Schritte zur Antragsstellung des Schwerbehindertenausweises auf.
Mit der Veröffentlichung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Bundesgesetzblatt wurde ein neues Merkzeichen TBl – taubblind – für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis eingeführt. Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung selbstbestimmte Teilhabe taubblinder Menschen, im Sinne der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung getan. Mit der Einführung des Merkzeichens TBl ist die Behinderung nachweisbar.