Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, auch wenn Sie wissen oder vermuten, dass Ihre Eltern oder ein Elternteil oder eines Ihrer Kinder mehr als 100.000 EUR im Jahr verdienen.
Beantworten Sie nur die Fragen nach dem Beruf Ihrer Eltern oder Kinder.
Weisen Sie den Sozialhilfeträger gegebenenfalls daraufhin, dass die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR von mindestens einem Elternteil oder einem Kind überschritten sein muss, damit eine Kostenbeteiligung eingefordert werden kann.
weiter lesen