Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein-Westfalen e. V. (LAG Selbsthilfe NRW) sucht
Ab sofort
Fachberater*in im Fachbereich Taubblindheit
in Vollzeit
für das NRW-weite „Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung“
Die LAG Selbsthilfe NRW mit rund 130 Mitgliedsverbänden bündelt die Interessen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Nordrhein-Westfalen. Durch sozial- und gesellschaftspolitische Einflussnahme, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit setzt sie sich für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ein.
Zum Projekt:
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung (KSL-MSi) in NRW ist eine Teilmaßnahme der Landesinitiative „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv” und steht in Trägerschaft der LAG Selbsthilfe NRW.
Im Kompetenzzentrum hat sich ein landesweit tätiges Team gebildet, mit der Aufgabe, ein Netzwerk für Menschen mit Sinnesbehinderung aufzubauen, um Bedarfslücken und strukturelle Barrieren im baulichen, digitalen, technischen und kommunikativen Bereich zu identifizieren und Lösungsstrategien nach den Grundsätzen der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und dem Inklusionsgrundsätzegesetz in NRW (IGG NRW) zu entwickeln.
Das Konzept des Kompetenzzentrums basiert auf der Haltung, dass auf die Potentiale von sinnesbehinderten Menschen mit ihren vielfältigen Fähigkeiten und Erfahrungen in unterschiedlichen Lebensbereichen nicht verzichtet werden kann. Sie werden im Sinne einer vielfältigen Gesellschaft als Bereicherung wahrgenommen. Das spezifische Wissen aus den verschiedenen Zielgruppen (Selbsthilfevertretung/Betroffene; Entscheidungsträger und Multiplikatoren aus den verschieden gesellschaftlichen Bereichen) wollen wir bündeln und weitervermitteln. Hierbei analysieren wir Barrieren und Benachteiligungen und entwickeln Lösungsansätze mit verschiedenen Akteuren aus Behörden, Kostenträger, Kammern, Selbsthilfevertretungen, Unternehmen, Bildungsinstitutionen). Nach den Peer-Grundsätzen können unsere Mitarbeiter*innen beraten.
Standort des Kompetenzzentrums ist Essen (Haus der Technik, gegenüber dem Hauptbahnhof).
Ihre Aufgaben:
Umfassende strukturelle Beratung betreffend die Interessen und Belange der Menschen mit Sinnesbehinderung mit dem Schwerpunkt Taubblindheit
Selbstständige Organisation, Gestaltung und Durchführung von Veranstaltungen im eigenen Fachbereich, weitgehende Sensibilisierung der Gesellschaft auf die Belange der Menschen mit Sinnesbehinderung
Unterstützung beim Ausbau lokaler, regionaler und überregionaler Beratungs- und Serviceangebote zur Verbesserung der inklusiven Gestaltung der Lebenswelt
Beratung, Qualifizierung und Unterstützung bisher nicht barrierefrei eingerichteter Leistungsanbieter vor Ort, Koordinierung und Vernetzung
Unterstützung und Vernetzung örtlicher und regionaler Arbeitsgemeinschaften der Selbsthilfe von Menschen mit einer Sinnesbehinderung
Erbringung besonderer Serviceleistungen (z. B. Hilfsmittelberatung, Entwicklung und Durchführung von Schulung, u. a.)
Ansprechpartner für öffentliche und gewerbliche Kunden
Anforderungen:
Hochschulabschluss Fachrichtung bevorzugt: Psychologie, Erziehungswissenschaften, Sozialwissenschaften, Sozialpädagogik
Qualifikation nach EQR/DQR
Reise- und Bereitschaft in einem inklusiven Team von Menschen mit/ohne Behinderung
EDV- Anwenderkenntnisse (gängige MS-Office, wie Outlook, Word, Power-Point, Excel)
Wir bieten:
Beschäftigungsumfang einer Vollzeitstelle, projektbedingt befristet bis zum 31.12.2028
Eine leistungsgerechte Vergütung in Anlehnung des TV-L EG 11
Eigenverantwortliches Arbeiten in einem innovativen und vielfältigen Arbeitsfeld
- Flexible Arbeitszeitgestaltung / mobiles Arbeiten in Absprache mit dem Projektteam und der Leitung des Kompetenzzentrums
Kooperative und dynamische Kolleginnen und Kollegen und eine angenehme interdisziplinäre Teamatmosphäre
Das Kompetenzzentrum verfolgt das Ziel, die Vielfalt der Mitarbeiter*innen zu fördern und berücksichtigt deren Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Sie aufgrund Ihrer sozialen Lebenslagen (Alter, Herkunft, Behinderung) mitbringen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen (bis max. 3 MB) vorzugsweise per E-Mail bis zum 01.05.2026 an die:
LAG SELBSTHILFE NRW e.V.
Vorsitzender
Herr Bernd Kochanek
Neubrückenstraße 12-14
48143 Münster
E-Mail: bewerbung.ksl-msi@lag-selbsthilfe-nrw.de
Telefonische Auskunft erteilt Herr Bylski unter: 0201 125 167 00
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.
Bewerbungen mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen (bis max. 3 MB) vorzugsweise per E-Mail bis zum 01.05.2026 an die:
LAG SELBSTHILFE NRW e.V.
Vorsitzender
Herr Bernd Kochanek
Neubrückenstraße 12-14
48143 Münster
E-Mail: bewerbung.ksl-msi@lag-selbsthilfe-nrw.de
Telefonische Auskunft erteilt Herr Bylski unter: 0201 125 167 00
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.