Das KSL-MSi-NRW hat ein Infoblatt erstellt, um über die Bild- und Videobeschreibung in sozialen Medien – zusätzlich zu den Alternativtexten für Menschen mit Sehbehinderung – aufzuklären.
Wenigen Menschen ist bewusst, dass viele taubblinde und hörsehbehinderte Menschen mit hinterlegten Alternativtexten nichts anfangen können. Der Hör-Rest (falls vorhanden) reicht meistens nicht aus, um den Screenreader zu hören oder zu verstehen.
Mit direkten Bild- und Videobeschreibungen unter dem Posting gewähren Sie taubblinden und hörsehbehinderten Menschen barrierefreien Zugang zu visuellen Informationen. Wie das geht, zeigt das Infoblatt „Bild- und Videobeschreibung für Taubblinde“.
Alle Plakate sind auch in ausgedruckter Form bestellbar. Sprechen Sie uns gerne an: info@ksl-msi-nrw.de
Informationen zur Alternativtexten gibt es sowohl unter:
Aufklärungsplakat "Wie sehen Blinde Bilder?" (Fachbereich Sehen)
als auch unter
Leitfaden Alternativtexte (Fachbereich Sehen)