Die Behörde wirft Deutschland vor, EU-Vorgaben nicht fristgerecht bis zum 28. Juni in nationales Recht umgewandelt zu haben. Aus diesem Grund habe man ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Damit ist Deutschland nicht allein, auch gegen 23 andere Länder wurden Verfahren eingeleitet.
Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, auf die Forderungen zu reagieren. Sollte es im Laufe des Verfahrens die Bedenken nicht ausräumen, könnte am Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof drohen.
Gemäß dem europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit müssen gewisse Produkte und Dienstleistungen wie öffentliche Verkehrsmittel, Bankdienstleistungen und Online-Geschäfte für Menschen mit Behinderungen – und somit fast 87 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger – zugänglich sein.
Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die unter die Richtlinien fallen, müssen sicherstellen, dass sie bis zum 28. Juni 2025 eine Reihe einheitlicher EU-Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Das Ziel der Verfahren ist es, dass im Bereich der Barrierefreiheit durch die Umwandlung des EU-Rechts in nationales Recht in jedem EU-Land die gleichen Regeln und Standards gelten.