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Soziale Teilhaberechte für Menschen mit Hörbehinderung

Die Gebärdensprachdolmetscherin übersetzt das Gespräch

Menschen mit Hörbehinderung haben im Bereich der sozialen Teilhabe das Recht auf Hinzuziehung von Gebärdensprachdolmetschern zur Verständigung mit ihrer Umwelt.

Im Vortrag wird erklärt welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher von den zuständigen Leistungsträgern übernommen werden. Dies wird anhand von praktischen Beispielen erklärt.

Es wird auch erklärt, wieviel Einkommen und Vermögen jede Person haben darf, bevor eine Zuzahlung zu den Dolmetscherkosten erfolgen muss.

 

Referentinnen:

Karoline Riegel, Juristin, KSL-MSi-NRW Fachbereich „Recht“
Anna Cebulla, Dipl. Heilpädagogin, KSL-MSi-NRW Fachbereich „Hören“

Der Vortrag findet am 10.09.2020 um 17:30 Uhr über die Online-Platform statt.

Die Anmeldung ist möglich bis zum 1. September 2020 unter der E-Mail: cafe3b@t-online.de