09.05.2018
Am 06.04.2018 veröffentlichte JuraForum.de einen Eilbeschluss des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) in Chemnitz. Dieser beschreibt, dass die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher von der Sozialhilfe übernommen werden müssen, sollte es in Förderschulen für Hörbehinderte nicht möglich sein, Schülerinnen und Schüler eine „behindertengerechte Beschulung“ gewährleisten zu können.
Den Artikel können Sie hier einsehen:
Das KSL-MSi-NRW hat einen Blick auf die Situation von Gebärdensprachkenntnissen an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in Nordrhein-Westfalen geworfen und die Ergebnisse zusammengefasst. Die Ergebnisse des KSL-MSi-NRW können Sie in der Rubrik "Allgemein" einsehen.