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Vier Person sind auf dem Foto dargestellt. (Von links nach rechts): Herr Angelini, Frau Gervers, Herr Eichler, Frau Bräcker, Frau Cebulla

Am 10. September 2025 fand im Landtag Nordrhein-Westfalen eine wichtige Anhörung zur Erhöhung des Gehörlosengeldes statt. 

Das Gehörlosengeld wurde in Nordrhein-Westfalen zum 01.01.1998 nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) eingeführt: „Gehörlose erhalten zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 Euro monatlich, […] [wenn sie] ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Nordrhein-Westfalen haben. Gehörlos sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit“ (Ministerium des Innern NRW, 1997). Die Antragstellung erfolgt über die Landschaftsverbände, die eine monatliche Auszahlung von 77 Euro pro berechtigter Person veranlassen. Dieser Betrag ist seit 27 Jahren unverändert und berücksichtigt weder die gestiegenen Lebenshaltungskosten noch die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher*innen, technische Hilfsmittel oder Verbrauchsmaterialien wie Batterien.

Das Gehörlosengeld ist essenziell, um den durch die Behinderung entstehenden finanziellen Mehrbedarf teilweise auszugleichen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Die Kommunikationsbedarfe variieren je nach bevorzugter Kommunikationsform, wie Lautsprache, Deutsche Gebärdensprache (DGS), lautsprechendbegleitende Gebärden (LBG) oder andere Kommunikationswege. Entsprechend sind passgenaue Dolmetschleistungen, etwa durch Schriftdolmetscherinnen oder Gebärdensprachdolmetscherinnen, erforderlich.

Die Deutsche Gebärdensprache ist seit 2002 im Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) anerkannt: „Taube Menschen haben ein Recht auf Gebärdensprache – um Barrierefreiheit zu ermöglichen, ist die zunehmende Berücksichtigung und Stärkung von DGS in der hörenden
Welt ein wichtiger und notwendiger Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft“ (Schäfer, o. J.). Gebärdensprache ist nicht nur Kommunikationsmittel, sondern auch Teil der kulturellen Identität tauber Menschen (Schäfer, o. J.).

Bei der Anhörung nahmen zahlreiche Fachleute, Betroffene und Vertreter*innen von Organisationen teil, unter anderem:

           Bei der Anhörung nahmen zahlreiche Fachleute, Betroffene und Vertreter*innen von Organisationen teil, unter anderem:

               •             Herr Eichler – Vertreter des Verbands für Gebärdensprachkultur Köln und Umland e. V.

               •             Frau Bräcker - Verein zur Förderung der Gehörlosen in Wuppertal e.V.

               •             Frau Gervers und Herr Angelini  – Vertreter*innen des Landesverbands der Gehörlosen und Gebärdensprachgemeinschaft NRW e. V.

               •             Frau Cebulla – Vertreter*in des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung NRW (KSL-MSi-NRW)

               •             Frau Schmidt – Vertreter*in des Deutschen Schwerhörigenbunds (DSB). Landesverband NRW e.V.

               •             Herr Kiss – Vertreter des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL)

               •             Herr Hustadt – Vertreter des Medizinischen Dienstes (MDK)

               •             sowie Politiker*innen verschiedener Fraktionen des Landtags NRW

Das KSL-MSi-NRW begrüßt die Reform und Erhöhung des Gehörlosengeldes ausdrücklich. „Mit der Verabschiedung der UN-BRK ging ein Paradigmenwechsel einher: weg von einer Politik der fremdbestimmen Fürsorge, hin zu einer Politik der Selbstbestimmung und der Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK, 2006). Im Sinne des Leitmotivs „Nichts über uns ohne uns“ setzen wir uns für eine gleichberechtigte, selbstbestimmte und barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderungen ein.

Fazit

Die Anhörung hat deutlich gezeigt, wie groß die Einigkeit über den dringenden Handlungsbedarf ist. Nun liegt es an der Landesregierung und den Fraktionen, die Ergebnisse auszuwerten und konkrete Schritte zur Erhöhung des Gehörlosengeldes einzuleiten.

Quelle:

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (1997). Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Abgerufen am 25.08.2025 von https://recht.nrw.de

UN-Behindertenrechtskonvention (2006). Abgerufen am 25.08.2025 von https://bmas.de 

Schäfer, Karolin: Barrierefreie Kommunikation für taube Menschen durch Gebärdensprache. Abgerufen am 25.08.2025 von https://ksl-msi-nrw.de/de/node/5770

Aichele, Valentin; Litschke, Peter; Striek, Judith & Vief, Nils (2020): Zukunftspotenzial entfalten. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Analyse_Studie/Analyse_Zukunftspotenzial_entfalten_bf.pdf , S.15. Abgerufen am 25.08.2025