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24.10.2024
Illustration von einer Familie, die aus fünf Personen besteht.

Seit 2018 ist der Anspruch von Eltern mit Behinderungen auf Assistenz bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder im Bundesteilhabegesetz (BTHG) verankert. Die Elternassistenz ermöglicht es Eltern mit Behinderungen, die Betreuung ihrer Kinder selbstbestimmt zu planen und zu steuern, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung, wie zum Beispiel einer Taubblindheit und Hörsehbehinderung, Unterstützung benötigen.

Der Fachbereich Taubblindheit des KSL-MSi-NRW hat für taubblinde und hörsehbehinderte Eltern umfassende Informationen zum Thema Elternassistenz mit allen wichtigen Aufgaben zusammengestellt. Zielgruppen sind vor allem taubblinde und hörsehbehinderte Menschen, Beratungsstellen sowie Taubblindenassistent*innen (TBA).

Es kommt vor, dass taubblinde und hörsehbehinderte Eltern im Alltag mit verschiedenen Assistenzen zu tun haben. Zum besseren Verständnis zeigt die Broschüre auch die Unterscheidung der Aufgaben und Rollen zwischen Elternassistenz und Taubblindenassistenz anhand vieler praktischer Beispiele in unterschiedlichen Situationen auf.

Die Broschüre kann in digitialer Form als PDF heruntergeladen oder in gedruckter Form bei uns angefordert und postalisch versendet werden. Dazu melden Sie bitte per Mail unter: info@ksl-msi-nrw.de 

Auf dem YouTube-Kanal der KSL.NRW sind die Gebärdensprachvideos (DGS) als durchgehende Playlist verfügbar.