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08.10.2024
Eine Personengruppe sitzt an Tischen. In der Mitte steht die Referentin des Abends.

Über das Persönliche Budget referierte Natalie Ziemann vom Fachbereich Recht des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung NRW (KSL-MSI-NRW) im Rahmen einer Wochenendveranstaltung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Nordrhein.

Die Veranstaltung fand in Düsseldorf im Hotel Holiday Inn statt. Eingeladen waren Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Nordrhein. Einem einführenden Vortrag folgte eine rege Frage- und Diskussionsrunde mit den Teilnehmer*innen. Im Fokus standen dabei insbesondere Vor- und Nachteile, Anwendungsmöglichkeiten, Antragsverfahren und Gestaltungsmöglichkeiten des Persönlichen Budgets.

 

Im Überblick: das Persönliche Budget

Mit der Einführung des Persönlichen Budgets am 1. Juli 2001 wurde eine wichtige Wahlmöglichkeit für Menschen mit Behinderung geschaffen. Seit 2008 gibt es darauf einen Rechtsanspruch. Anstelle der üblichen Dienst- und Sachleistungen können Menschen mit Behinderung ein Persönliches Budget für ihre Teilhabeleistungen wählen. Menschen mit Behinderung erhalten den für ihre Teilhabeleistungen notwendigen Geldbetrag und entscheiden selbstbestimmt welche Hilfe, wann, wo und von wem geleistet werden soll. Das Persönliche Budget ist ein konkreter Weg zu mehr Freiheit und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

 

Weitere Informationen

Das KSL-MSi-NRW engagiert sich, das Persönliche Budget noch bekannter zu machen. Weitere Informationen dazu, unsere Broschüren (auch in Leichter Sprache und DGS) sowie eine Übersicht über Beratungsangebote gibt es auf der Website der KSL.NRW https://www.ksl-nrw.de/de/persoenliches-budget.

 

Kontakt zum KSL-MSi

Natalie Ziemann, Fachbereich Recht
E-Mail Natalie.Ziemann@ksl-msi-nrw.de