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26.04.2024
EU-Ausweis, Bild von der EU Komissiion

Bildquelle: © EU-Kommission

Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 final über die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises abgestimmt. Diese wegweisende Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiveren und zugänglicheren Gesellschaft in der Europäischen Union. Der Europäische Behindertenausweis wird die Anerkennung des Behindertenstatus erleichtern und einen gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen in der EU fördern.

In Zukunft wird der Europäische Behindertenausweis die bestehenden nationalen Ausweise ergänzen und eine wichtige Rolle spielen. Dieser Ausweis wird Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und Privilegien gewähren wie Staatsangehörigen mit Behinderungen, und zwar nicht nur im eigenen Land, sondern auch bei Kurzaufenthalten bis zu drei Monaten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, den Ausweis kostenfrei auszustellen und zu verlängern.

Zusätzlich erhalten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Vorschriften nicht eingehalten oder durchgesetzt werden. Die Karte wird sowohl in einer physischen als auch in einer digitalen Version erhältlich sein, auch die Eintragung eines A für Assistenz wird möglich sein.

Allerdings wird es noch einige Zeit dauern bis der Ausweis tatsächlich Realität wird. Die Mitgliedstaaten haben zweieinhalb Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und weitere dreieinhalb Jahre, um die Ausweise auszugeben.

Textquelle: DBSV

Mehr Infos auf der Homepage des DBSV

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