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Münzen im Glas mit einer Pflanze

Gute Nachricht für alle!

Die Behinderten-Pauschbeträge werden sich ab 2021 verdoppeln. Diese steuerlichen Regelungen und das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge hat der Bundestag am 29.10.2020 verabschiedet.

Die Gehörlosenzeitung schreibt:

„Die Grenze für den Höchstbetrag, ab wann Menschen mit Behinderung Steuern zahlen müssen, verdoppelt sich demnach von aktuell 3.700 Euro auf 7.400 Euro pro Jahr. Voraussetzung für den vollen Pauschbetrag ist aktuell ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 sowie das Merkzeichen „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis. Auch niedrigere Pauschbetrags-Stufen werden nach dem Entwurf verdoppelt. Gehörlose Menschen, die in der Regel einen GdB von 100 haben, hätten Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 2.840 Euro statt bisher 1.420 Euro.“

Anmerkung: Das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

Ausführlich Informationen finden Sie in folgendem Link:

https://gehoerlosenzeitung.de/steuern-behinderung-freibetrag-erhoehung/

DGS-Video hier im Link:

DGB-Film 23-2020: Verdopplung der Behindertenpauschbeträge (Pressemitteilung 11-2020 in DGS)