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20.04.2020
Notfallpass für Menschen mit Hörbehinderung und Taubblindheit

Menschen mit Hörbehinderung und Taubblindheit haben bei der medizinischen Versorgung sowie Behandlung im Gesundheitswesen das Recht auf eine Kommunikation auf Augenhöhe. Unterstützt werden kann dies durch eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in oder andere Kommunikationsmittel. Darüber hinaus haben taubblinde und hörsehbehinderte Menschen ein Recht auf Assistenz, um zum Beispiel zum Arzt zu gehen.

In Notsituationen kann es manchmal sehr schnell zugehen. Um Patient*innen mit Sinnesbehinderung auch schnellstmöglich eine barrierefreie Unterstützung ermöglichen zu können, hat das KSL-MSi-NRW einen Notfall-Pass entwickelt.

Für taubblinde und hörsehbehinderte Patient*innen hat das KSL-MSi-NRW gemeinsam mit der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB ®) der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH zusammengearbeitet.

Hier geht es zum Notfall-Pass für Menschen mit Hörbehinderung: Link zur KSL-Seite (Hören)

Hier geht es zum Notfall-Pass für Taubblinde: Link zur KSL-Seite (Taubblind)

In einem DGS-Video erklärt der EUTB®-Fachberater Uwe Zelle (EUTB ® für Taubblindheit, Essen) aus dem Home-Office die Details zum Notfall-Pass: Link zu YouTube

Die EUTB® der DGfT erreichen Sie hier