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KSLs stellen ihre Arbeit bei der ÜAG NRW vor

Titelfoto: Gruppenaufnahme am Veranstaltungstag. Von links: Ulrike Häcker (KSL.Detmold), Natalie Ziemann (KSL-MSi-NRW), Jan Waßenberg, Lothar Buddinger und Julia Schwabe (Vorstand der ÜAG NRW), Maren Zebrowski (KSL.Arnsberg)

Am 15.04.2026 haben Mitarbeitende die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben Nordrhein-Westfalen (KSL.NRW) auf der regelmäßigen Sitzung der Überörtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in NRW (ÜAG NRW) vorgestellt und hierbei die Struktur der KSLs sowie deren Aktivitäten und Impulse im Betreuungsrecht erläutert.

Die ÜAG NRW ist ein interdisziplinär besetztes Gremium und verfolgt mit den beteiligten Verbänden, Organisationen, Behörden und Gerichten das Ziel, das in unterschiedlichen Strukturen und Ausprägungen entwickelte Betreuungswesen auf Landesebene weiterzuentwickeln und seine Qualität zu verbessern. Die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft orientiert sich hierzu insbesondere an den durch die UN-Behindertenrechtskonvention gestellten Anforderungen.

Maren Zebrowski und Manuel Salomon haben die Aufgaben und die Struktur der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in Nordrhein-Westfalen erläutert. 

Natalie Ziemann des KSL-MSi-NRW ist auf Bedeutung, Inhalt und rechtliche Grundlagen barrierefreier Kommunikation von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigung im Bereich rechtlicher Betreuung eingegangen.

Es sind zwar Rechtsgrundlagen vorhanden und auch Weiterentwicklungen wahrnehmbar (etwa die in Arbeit befindliche Gerichtskommunikationshilfenverordnung). Ein zentrales Problem bleibt aber die unzureichende Finanzierung der Kommunikation zwischen Betreuten und rechtlicher Betreuung. Diese wird bisher zu Lasten der Betreuungspauschale sichergestellt, was u.a. das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert. Dies führt in der Praxis dazu, dass Leistungen für Dolmetschung nicht im erforderlichen Maße in Anspruch genommen werden, da diese kostenintensiv sind.

Das Zentrum für Gehörlosenkultur e.V. in Dortmund bietet z.B. rechtliche Betreuung für Menschen in Dortmund und den umliegenden Städten mit Kommunikation in Deutscher Gebärdensprache an. Es gibt jedoch zu wenig Stellen mit entsprechender Spezialisierung, um den Bedarf für gehörlose Menschen zu decken.

Im Anschluss ist Ulrike Häcker auf den Inhalt der Broschüre „KSL Konkret #7: Rechtliche Betreuung durch Eltern – Herausforderungen einer Doppelrolle“ eingegangen sowie auf Erfahrungen und Rückfragen aus der KSL Arbeit im Bereich rechtlicher Betreuung. Unmittelbar anschließend wurde noch über einzelne Fragestellungen diskutiert. 

 

Titelfoto: Gruppenaufnahme am Veranstaltungstag. Von links: Ulrike Häcker (KSL.Detmold), Natalie Ziemann (KSL-MSi-NRW), Jan Waßenberg, Lothar Buddinger und Julia Schwabe (Vorstand der ÜAG NRW), Maren Zebrowski (KSL.Arnsberg)