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Barrierefreie Kommunikation ist keine Sonderlösung

19.08.2025
Eine Hand wirft einen Briefumschlag in eine Wahlurne. Darunter der Schriftzug Kommunalwahl 2025.

In Nordrhein-Westfalen leben mehrere Millionen Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung. Schätzungen aus 2013 gehen von über drei Millionen aus. Sie sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen auf barrierefreie Kommunikation angewiesen.

Zu den zentralen Barrieren für die große Anzahl der lautsprachlich kommunizierenden Menschen mit Hörbeeinträchtigung zählen unter anderem

  • schlechte Raumakustik,
  • fehlende Mikrofontechnik oder Audio-Übertragung,
  • fehlende visuelle Informationen (wie Untertitel oder Schlagwort-Texte),
  • fehlende Verschriftlichung durch Schriftdolmetscher oder Transkriptionssysteme sowie Signale, die ausschließlich akustisch wahrnehmbar sind.

"Diese Probleme sind technisch lösbar und häufig ohne große Mehrkosten umsetzbar – vor allem, wenn sie von Beginn an mitgedacht werden", schreiben die beiden Verbände in ihrem Vorwort. Weitere Probleme ergeben sich durch Unwissenheit über den Umgang mit Hörbeeinträchtigung. "Lautes Sprechen oder sogar Schreien sind keine Lösung, sondern verzerren die Sprache. Besser ist zugewandtes Sprechen mit sichtbarem Mundbild." (Siehe dazu auch den Beitrag "Schreien hilft nicht" auf dieser Website)

Barrierefreie Kommunikation ist keine Sonderlösung, sondern ein Gewinn für alle

Dieser Grundsatz spiegelt sich auch im Design-for-All-Prinzip wider: Gute Hörbedingungen und visuell unterstützte Kommunikation erleichtern das Verstehen für alle Menschen – ob bei Lärm, Nachhall oder Mehrsprachigkeit oder tatsächlicher Hörminderung. Denn auch Menschen ohne Hörbeeinträchtigung profitieren. Nicht zuletzt kann jeder durch Unfall oder nachlassendes Hörvermögen selbst betroffen sein. Eine barrierearme Kommunikationsumgebung ist also ein zukunftsfähiges Modell.

Dieser Anforderungskatalog benennt konkrete Anforderungen lautsprachlich kommunizierender Menschen mit Hörbeeinträchtigung. "Ihre Erfüllung ist Voraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Teilhabe ist ein Menschenrecht und kein Luxusgut oder ideologische Forderung", unterstreichen der CIV NRW und der DSB NRW.

Die in dem Katalog beschriebenen Handlungsfelder sind entlang zentraler Lebensbereiche strukturiert – von Bildung über Pflege bis hin zu gesellschaftlicher Teilhabe. "Bitte prüfen Sie, wie Sie sich in den folgenden Handlungsfeldern für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Hörbeeinträchtigung einsetzen können", lautet ihr Appell. 

Quelle für das NRW-Bürgerwappen: Landtag NRW.

Hier kann man den Katalog kostenfrei herunterladen.