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Notfall-Pass für Taubbblinde

 

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Bitte wenden Sie sich für Bestellungen von Infomaterialien und weitere Anfragen direkt an Herrn Bylski unter ralf.bylski@ksl-msi-nrw.de.

Notfall-Pass für Taubblinde

Gemeinsam mit der EUTB ® der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH hat das KSL-MSi-NRW einen zweiseitigen Notfall-Pass für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen entwickelt. Diesen Pass können Betroffene für Notsituationen bei sich führen.

In diesem Notfall-Pass können persönliche Angaben zur Person sowie zu wichtigen Ansprechpartnern (z.B. Angehörigen, Hausarzt) sowie besondere Erkrankungen eingetragen werden.

Auch der notwendige Unterstützungsbedarf zur Absicherung der Kommunikation mit der betroffenen Person (z.B. durch Taubblindenassistenz oder Gebärdensprachdolmetscher) kann dort vermerkt und notiert werden. Im Notfall können Betroffene diesen Pass vorzeigen. 

Gerade in der aktuellen Corona-Krise kann der Notfall-Pass in vielen Situationen eine hilfreiche Unterstützung sein.

In einem DGS-Video erklärt der EUTB-Fachberater Uwe Zelle (EUTB ® für Taubblindheit, Essen) aus dem Home-Office die Details zum Notfall-Pass: https://youtu.be/UXv3lnfkF2E

Mehr Infos zum Notfall-Pass auf den Seiten unseres Kooperationspartners: https://www.gesellschaft-taubblindheit.de/news/2020/notfallpass-fuer-taubblinde-menschen