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Das Logo: gebärdenspracha uf dem Bildschrim ist zu sehen. Online-Veranstaltung.

Am 08. Juni 2026 fand ein online-Vortrag von Matthias Schäfer (Taub, yomma GmbH) zum Thema „Digitale Barrierefreiheit aus Tauber Perspektive“ statt in dem er über die Bedarfe von gebärdensprachnutzenden Tauben Menschen im Alltag informierte. 

Eingangs stellte Matthias Schäfer die Schwierigkeiten dar, die Taube Menschen beim Lesen und Verstehen der deutschen Schriftsprache haben. Der Grund liegt darin, dass es sich dabei für Taube Menschen um eine Fremdsprache handelt. Ihre Sprache, die Deutsche Gebärdensprache (DGS), besitzt eine andere Grammatik, Satzstruktur und eigene Redewendungen bzw. Idiome. Die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als gleichwertige und eigenständige Sprache ist seit 2002 durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Deutschland erfolgt.

Ein Schwerpunkt des Vortrags lag auf den Themen „Lesen, Textverständnis und digitale Barrierefreiheit“. Dabei wurde deutlich, wie wichtig Informationen in Deutscher Gebärdensprache für die gleichberechtigte Teilhabe Tauber Menschen sind. Neben DGS-Videos wurden auch technische Entwicklungen wie Gebärdensprach-Avatare thematisiert.

Im Zusammenhang mit digitaler Barrierefreiheit wurde zunächst auf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) hingewiesen. Diese Verordnung besagt, dass öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten sollen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache. Insbesondere müssen Erläuterungen zur Navigation, zu den Aufgaben und Inhalten von Webseiten sowie zur Barrierefreiheit in DGS angeboten werden. Damit erhalten Taube Menschen einen selbstständigen und gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten in ihrer Erstsprache.

Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags waren barrierefreie Kontaktmöglichkeiten für Taube Menschen. Dabei wurde deutlich, dass eine ausschließliche Kommunikation per E-Mail für viele Taube Menschen eine Barriere darstellt. Schriftliche Kommunikation führt bei vielen Taube Menschen oft zu Missverständnissen oder sie ist beidseitig nur eingeschränkt verständlich. 

Des weiteren wurde der Telefondolmetschdienst Tess vorgestellt. Dieser ermöglicht Tauben und hörbehinderten Menschen die barrierefreie Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und anderen Einrichtungen. Mittels Videotelefonieund über Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschende können Telefonate geführt werden, sodass eine direkte und gleichberechtigte Kommunikation möglich wird.

Die Teilnehmenden lernten anschließend einen weiteren Service namens SQAT kennen. Über diese Plattform können Videos in Deutscher Gebärdensprache mit einer Länge von bis zu zwei Minuten aufgenommen werden. Gebärdensprachdolmetschende (sowohl hörend als auch Taub) übersetzen die in DGS formulierten Inhalte und leiten sie an die zuständigen Mitarbeitenden weiter. Die ankommenden schriftlichen Rückmeldungen werden anschließend bearbeitet und den Kund*innen in Deutscher Gebärdensprache vermittelt.

Der letzte, sehr wichtige Punkt waren Gebärdensprach-Avatare, die bereits von zahlreichen Kommunen und öffentlichen Einrichtungen in Deutschland eingesetzt werden, um Informationen barrierefrei in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen. Aufgrund der stetigen technischen Weiterentwicklung befinden sich viele Anwendungen in Erprobungs- und Qualitätsphasen. Hierbei wurde besonders die Bedeutung von Deaf Leadership hervorgehoben. Ganz nach dem Motto „Nicht über uns ohne uns“ sollten Taube Expert*innen zwingend bei der Entwicklung, Qualitätssicherung und Veröffentlichung von Gebärdensprach-Avataren aktiv beteiligt sein. Ihre Erfahrungen und ihr Fachwissen sind entscheidend, um die Qualitätssicherung solcher Technologien mitzubestimmen und um dadurch eine starke Stimme zu erhalten.

Der Vortrag machte deutlich, dass digitale Barrierefreiheit weit mehr bedeutet als die Bereitstellung von Texten. Um einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen zu ermöglichen, müssen die Bedürfnisse Tauber Menschen konsequent berücksichtigt werden. Dazu gehören Informationen in Deutscher Gebärdensprache, DGS-Videos nach den Anforderungen der BITV 2.0, barrierefreie Kontaktmöglichkeiten wie Tess, SQAT sowie die aktive Beteiligung Tauber Menschen als Experten in eigener Sache bei der Entwicklung und Verbesserung digitaler Angebote.