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Merkzeichenvortrag (TBl) beim Landesverband der Taubblinden NRW e.V.

31.01.2018
Zum Neujahrsempfang sind zahlreiche Mitglieder erschienen.

Am Samstag, den 27. Januar 2018 fand ein Neujahrsempfang des Landesverbandes der Taubblinden e.V. (LVT) statt. Zahlreiche Mitglieder sind gekommen, um auf das neue Jahr mit Sekt und Orangensaft anzustoßen. Frau Wegerhoff vom Fachbereich „Taubblind“ hatte dort die Gelegenheit einen Kurzvortrag über das Merkzeichen „TBl“ zu halten. Der Zentrale für statistische Information und Beratung nach, sind zum Stichtag 31.12.2017 in Nordrhein-Westfalen genau 96 Menschen im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen TBl. Noch immer herrscht Unsicherheit und es gibt offene Fragen zu diesem Thema.

Durch das Bundeteilhabegesetz (BTHG) wurde das Merkzeichen TBl im Schwerbehindertenausweis eingeführt. Der Weg bis zur endgültigen Anerkennung der Taubblindheit als eigenständige Behinderung hat 10 Jahre gedauert.

Mit diesem neuen Merkzeichen ist ein wichtiger Schritt in Richtung selbstbestimmte Teilhabe taubblinder Menschen, im Sinne der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung, getan. Mit dem Merkzeichens TBl ist die Behinderung nachweisbar.

Nach dem Vortrag von Frau Wegerhoff konnten sich die Mitglieder des LVT e.V. direkt zur Antragsstellung beraten lassen und offene Fragen wurden beantwortet.

Die Informationsbroschüre über das Merkzeichen TBl enthält grundlegende Informationen und zeigt die wesentlichen Schritte zur Antragsstellung des Schwerbehindertenausweises. Sie steht auf unserer Internetseite zum kostenlosen Download zur Verfügung: https://ksl-msi-nrw.de/de/service/66/publikationen