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Publikationen

  • Entdecken Sie unsere neueste Infoblatt-Reihe „Usher-Syndrom – und dann?“ 

    Der Fachbereich Taubblind des KSL-MSi-NRW hat eine neue Reihe Infoblätter zum Thema Usher-Syndrom erstellt.

    Das Usher-Syndrom ist eine seltene Erbkrankheit, bei der sowohl der Hör- als auch der Sehsinn beeinträchtigt sind. Oft ist auch der Gleichgewichtssinn gestört. Den Namen erhielt das Syndrom durch den englischen Augenarzt Charles Usher, der die genetische Vererbung im Jahre 1914 erstmals beschrieb. Es wird geschätzt, dass es etwa 8.000 Menschen in Deutschland und über 500.000 weltweit betrifft. 

  • Leitfaden für die Bestellung und den Einsatz von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschenden bei Beratungsgesprächen

  • Sie möchten Eingliederungshilfe beantragen und hätten gern gewusst, ob Sie einen Eigenbeitrag zahlen müssen? Die KSL.NRW haben hierfür ein Berechnungsformular entwickelt.

  • Das KSL-MSi-NRW hat ein weiteres Infoblatt zu Kommunikationsformen von Menschen mit doppelter Sinnesbehinderung erstellt: Diesmal stellen wir "Haptische Zeichen" vor. Damit ergänzen wir unsere Handzettel-Reihe rund um das Taktile Gebärden, Fingeralphabet, Lormen und Braille-Schrift.

  • Die Spielanleitung besteht aus einem Informationsblatt mit Texten, Bildern und einem DGS-Video und ist visuell vielfältig gestaltet. Die digitale Barrierefreiheit stand bei der Entwicklung im Vordergrund. Dabei wurden auch die Bedürfnisse von tauben Kindern berücksichtigt, denn die deutsche Schriftsprache hat eine andere Grammatik als die deutsche Gebärdensprache. Das digitale Format ermöglicht durch einen QR-Code Zugang zur barrierefreien Kommunikation. Dadurch ist der Text sowohl in deutscher Sprache als auch als Gebärdensprachvideo für Kinder, Geschwister und Eltern zugänglich.

  • Diese Broschüre thematisiert die Herausforderungen der Doppelrolle von Eltern, die die rechtliche Betreuung ihrer Kinder übernehmen. Es ist sowohl für die betreuenden Eltern als auch für die betreuten Kinder sehr wichtig, dass zwischen der Elternrolle und der Betreuungsrolle ein spürbarer Unterschied gemacht wird. Was sollten Eltern wissen und bedenken, wenn sie die rechtliche Betreuung ihres Kindes übernehmen? Hierzu werden kompakte Informationen, Denkanstöße und Reflexionshilfen gegeben.

  • Der Fachbereich Taubblind des KSL-MSi-NRW (Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung NRW) in Essen hat eine Online-Umfrage zum Thema Taktiles Gebärden im Dolmetscher-Setting durchgeführt.

  • Das KSL-MSi-NRW hat eine neue Plakat-Reihe entwickelt: Die Motive der Serie „10 Tipps“ zeigen auf anschauliche und illustrative Weise, wie Barrieren im Umgang mit Menschen mit Sinnesbehinderungen abgebaut werden können. Sie geben hilfreiche und unterstützende Tipps zur Hand – übersichtlich auf einen Blick.
     
    Die Plakatreihe bildet eine sinnvolle Ergänzung zu unseren Sensibilierungs-Schulungen (SensiPro, Barrierefreie Dokumente) und Publikationen. 
     
  • Das KSL-MSi-NRW hat ein weiteres Infoblatt zu Kommunikationsformen von Menschen mit Sinnesbehinderungen erstellt: Diesmal stellen wir das "Taktile Gebärden" vor. Damit ergänzen wir unsere Handzettel-Reihe rund um das Fingeralphabet, Lormen und Braille-Schrift.

  • Das KSL-MSI-NRW hat ein Infoblatt zur nora Notruf-App mit Hinweisen zu Informationen in DGS und Leichter Sprache erstellt.

    In der rechten Spalte finden Sie das Infoblatt zum Download. Über die QR-Codes können Sie die dazugehörigen DGS-Videos abrufen. Die Informationen zur Registrierung und die Demo-Version in Leichter Sprache sind auch via Smartphone leicht zugänglich.

  • Zur Teilhabe und Rehabilitation gibt es für Menschen mit Sinnesbehinderung, je nach Grad und Art der Behinderung, unterschiedliche Leistungen und Nachteilsausgleiche. Leistungen sollen die Teilhabe behinderter Menschen sichern und die persönliche Entwicklung fördern, um eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

    Für den Einstieg zum Thema „Leistungen“ hat das KSL-MSi-NRW ein Infoblatt „Sozialgesetzbuch IX, Leistungen, Leistungsgruppen und Rehabilitationsträger – was ist das alles?“ erstellt. 

  • KSL KONKRET #2 bietet in kompakter Form einen Überblick über die die Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe.

  • KSL-Konkret #6 bietet in kompakter Form Denkanstöße, wie sich Barrierefreiheit in den unterschiedlichen Lebenswelten so konkret wie möglich gestalten lässt. Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW
    (KSL.NRW) geben dazu gemeinsam mit der Agentur Barrierefrei NRW mit dieser Broschüre eine Orientierungshilfe.

  • Plakate zum Lernen der Zahlen bis 100 in Deutscher Gebärdensprache

  • Die Kommunikation per E-Mail ist heutzutage ein selbstverständlicher Weg, um schnell und einfach in Kontakt zu treten.

    Diese Form der Kommunikation wird im beruflichen Alltag ebenso genutzt wie im Privaten.

    Damit die Kommunikation für alle Menschen barrierefrei und ohne Hürden abläuft, gibt es ein ein paar einfache Regeln, die man beachten sollte. So können auch Menschen mit einer Sinnesbehinderung oder Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten alle Inhalte barrierefrei erfassen.

  • Wenigen Menschen ist bewusst, dass viele taubblinde und hörsehbehinderte Menschen mit Alternativtexten nichts anfangen können. Alternativtexte werden für blinde und sehbehinderte Menschen hinterlegt, und anschliessend von einem Screenreader vorgelesen. Der Hör-Rest (falls vorhanden) bei taubblinden und hörsehbehinderten Menschen reicht aber meistens nicht aus, um den Screenreader zu hören oder zu verstehen.

  • Das KSL-MSi-NRW hat eine Plakat-Reihe entwickelt: Die Motive der Serie "10 Tipps" zeigen auf anschauliche und illustrative Weise, wie Barrieren im Umgang mit Menschen mit Sinnesbehinderungen abgebaut werden können.

  • Das KSL-MSi-NRW hat eine Plakat-Reihe entwickelt: Die Motive der Serie „10 Tipps“ zeigen auf anschauliche und illustrative Weise, wie Barrieren im Umgang mit Menschen mit Sinnesbehinderungen abgebaut werden können.

  • KSL-Konkret #5 bietet in kompakter Form einen Überblick über die Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen und liefert Argumente für eine stärkere regionale Vernetzung.