Das neue Kennzeichen für Taubblinde ist da! Das Kennzeichen wurde im November 2019 vom Gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind (GFTB) beschlossen und daraufhin neu entwickelt.
Das Kennzeichen soll andere Menschen darüber informieren, dass die Person, die es trägt, taubblind oder hochgradig hörsehbehindert ist. So können sich Mitmenschen im besten Falle in ihrer Kommunikation und in ihrem Verhalten besser darauf einstellen. Das Kennzeichen hat jedoch keine rechtliche Funktion. Es kann nicht als Verkehrsschutzzeichen genutzt werden. Es dient vor allem der Aufklärung und Sensibilisierung.
Zum Hintergrund:
Im November 2019 hat der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind (GFTB) beschlossen: Es soll ein neues Kennzeichen geben. Das alte wurde als nicht mehr zeitgemäss angesehen und daher abgelöst. Das neue Kennzeichen soll auf Zeichen zurückgreifen, die einer breiteren Öffentlichkeit bereits bekannt sind. Es besteht daher aus folgenden Komponenten:
- Blauer Hintergrund
- Durchgestrichenes weißes Ohr
- Weiße Figur mit Langstock
- Darunter in weiß das Wort „Taubblind“
Das Kennzeichen ist als runder Button mit 7,5 cm Durchmesser erhältlich. Es hat eine Klemme zum Befestigen an der Kleidung. Die Buttons können beim DBSV gegen eine Bearbeitungsgebühr bestellt werden.
Petra Wolff nimmt beim DBSV die Bestellungen entgegen: p.wolff@dbsv.org, Fax: 030-285387-200.