Der Landesverband der Gehörlosen und Gebärdensprachgemeinschaft NRW e.V. bietet in Rahmen der Ergänzenden unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ein spezielles Beratungsangebot nicht nur für Menschen mit Hörbehinderung in NRW an.
Die EUTB wird auf Grundlage des § 32 Sozialgesetzbuch IX durch das Bundesministerium für Arbeit gefördert.
Wir bieten an:
- Erfahrungen mit hörbehinderten Menschen
- Zeit für Gespräche
- Ganzheitliche Beratung
- Gemeinsames Lösungsfindung
- Vertraulichkeit
Wir sind Anlaufstelle für:
Alle Menschen mit Hörbeeinträchtigung, Personen mit Fluchterfahrungen sowie Senioren auch ohne Gebärdensprachkompetenz, z.B.
- Gehörlose
- Spätertaubte
- CI-TrägerInnen
- Schwerhörige
Begleitpersonen, z.B.
- Angehörige
- PartnerInnen
- Personen des Vertrauens
Kontaktpersonen bei Einrichtungen
Unser Team:
Neben fachlicher Qualifikation bringen wir eigene Hörbehinderungserfahrungen in den Beratungsprozess ein.
Wir beraten in Deutsche Lautsprache und Deutscher sowie in Internationalen Gebärden und bei Bedarf im Taktile Gebärden/Lormen.
Wir sind ein multikulturelles Team und bringen Kompetenz aus verschiedenen Fachbereichen mit.
Die FachberaterInnen:
- informieren Sie zu Leistungsansprüchen nach Sozialgesetzbüchern
- unterstützen Sie bereits im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
- bestärken Sie, Ihre Lebens- und Zukunftsplanung nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zu gestalten
- vermitteln Sie in weiterführende Hilfen
- unterliegen der Schweigepflicht
Rechtliche Beratung und Begleitung werden im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht angeboten.
Unsere Anschrift:
Kleine Schäferstraße 5
45128 Essen
Nordrhein-Westfalen
Unsere Beratungszeiten:
Auch kurzfristig nach Absprache per:
(außer am Wochenende und an Feiertagen)
Telefon: 069/90 01 333(Ferndolmetscherdienst)
Skype: EUTB GLNRW Essen
E-Mail: eutb@beratung.glnrw.de
Persönlich ohne Voranmeldung
Montag 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Skype ohne Vereinbarung
Dienstag und Donnerstag 10.00 – 11.00 Uhr
Fragen und Informationen per E-Mail beantworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden individuell (außer am Wochenende und an Feiertagen).
Weitere Informationen:
Die Informationen wurden vom Landesverband der Gehörlosen und Gebärdensprachgemeinschaft NRW e.V. erstellt.