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Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat eine Stellungnahme veröffentlicht, in der es sich kritisch mit der Juristenausbildungsordnung des Landes Berlin auseinandersetzt.
Die Verordnung genüge nicht den Anforderungen der UN-BRK.
Das gelte sowohl unter dem Gesichtspunkt des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz (Artikel 13) als auch unter dem Gesichtspunkt des gleichberechtigen Zugangs zu Studium und praktischer Ausbildung (Artikel 24).
Insbesondere seien angemessene Vorkehrungen zu stärken und ausdrücklich in das Gesetz aufzunehmen.
Vgl. dazu den Bericht in den Kobinet-Nachrichten:
https://kobinet-nachrichten.org/2026/06/25/mehr-teilhabe-im-rechtssystem-beginnt-in-der-ausbildung/?utm_source=Newsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=KW+26+2026
oder hier direkt zu der Stellungnahme
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/ergebnisse-der-normenpruefung-zur-berliner-juristenausbildungsordnung
oder hier in Einfacher Sprache
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/pruefung-der-berliner-juristen-ausbildung