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Versorgung von CI-Patient*innen sichern

10.04.2024
Die Abkürzung CIV für Cochlea Implantat Verband NRW. Darunter der Schriftzug News

In NRW wird derzeit die Umsetzung der nordrhein-westfälischen Krankenhausreform vorangetrieben. Das Bundesland gilt auch als Modellregion für das bundesweite Vorhaben. Die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e. V. (DCIG) und der Cochlea Implantat Verband Nordrhein-Westfalen (CIV NRW) als Selbsthilfevertretung befürchten erhebliche Nachteile für die Behandlung und Versorgung der Menschen mit einem Cochlea-Implantat (CI) und derjenigen, die eine CI-Indikation haben, aber noch nicht versorgt sind.

Wie die beiden Verbände mitteilen, sollen nach derzeitigem Planungsstand in NRW nicht alle CI-versorgenden Kliniken weiter implantieren dürfen. „Mit Sorge blicken wir auf die Folgen für die CI-Patienten der betroffenen Kliniken“, heißt es in einer Pressemitteilung weiter. Anders als bei herkömmlichen Operationen bleiben die Patienten im Rahmen der lebenslangen Nachsorge mit ihrer Klinik verbunden und suchen diese in der Regel mindestens einmal jährlich zu Kontrolluntersuchungen auf. Hier wird zum einen die Implantat-Stelle ärztlich kontrolliert, um Komplikationen, wie beispielsweise Entzündungen, rechtzeitig zu erkennen, und zum anderen ist eine regelmäßige Kontrolle oder Einstellung des CI-Prozessors notwendig.

Das Hör-Erlebnis mit einem Cochlea-Implantat verändert sich mit der Zeit und auch mit den Anforderungen des Alltags. Daher ist eine regelmäßige Vorstellung in der implantierenden Klinik obligatorisch und wird auch von den Krankenkassen gefordert. „Wenn nun CI-versorgende Einrichtungen das Angebot einstellen müssen, sind die von diesen Kliniken betreuten Patienten plötzlich ohne Nachsorge“, vermuten DCIG und CIV NRW. In Anbetracht der rund vier- bis fünftausend CI-Operationen pro Jahr in Deutschland, davon zirka tausend in NRW, könnte die Nachsorge für tausende Patienten wegbrechen. Da eine CI-versorgende Klinik auch rechtlich lebenslang für ihre CI-Patienten verantwortlich ist, tue sich hier auf mehreren Ebenen ein bisher wenig beachtetes Problem auf.

Hinzu kommt: Ohne eine Vergütungsregelung für die Nachsorge würden kaum Kliniken freiwillig die Patienten anderer Kliniken übernehmen. Selbst, wenn sie nach der Krankenhausreform einen Zuschlag für die CI-Versorgung neuer Patienten bekommen haben. Die Verbände fordern daher: „Wenn Kliniken der Bereich Cochlea-Implantation entzogen wird, muss klar sein, wie die schon versorgten Patienten dieser Kliniken weiter versorgt werden!“ Das Thema Nachsorge müsse in der Krankenhausreform bedacht werden, um die Versorgung und die lebenslange Nachsorge sicherzustellen.

Den kompletten Text der Pressemitteilung lesen Sie hier: Stellungnahmezur geplanten Krankenhausreform (civ-news.de)