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Übersicht barreirefreier Kinos und aktuelle und kommende FFA-geförderte Fillme mit barrierefrefreier Fassung

15.12.2017

"Menschen mit Behinderung sollen genauso wie Menschen ohne Behinderung ihre Freizeit vielfältig und abwechslungsreich gestalten können. Dazu gehört auch die barrierefreie Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen. Vor diesem Hintergrund müssen seit dem 1. Mai 2013 alle Filme, die von der FFA produktions- und/oder verleihgefördert werden, barrierefrei ausgestattet sein. Für Filme, die vom Deutschen Filmförderfonds (DFFF) gefördert werden, gilt eine entsprechende Richtlinie seit 1. Januar 2013.

Im Bereich Kino sieht das Filmförderungsgesetz seit 2017 vor, dass nur Kinos, die die technischen Möglichkeiten zum Vorführen einer barrierefreien Fassung geschaffen haben, zukünftig  auch Förderhilfen bekommen können. Zudem werden Investitionen in den Kinos, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Barrierefreiheit stehen, seit Inkrafttreten des Filmförderungsgesetzes am 1. Januar 2014 zu 50 Prozent als Zuschuss von der FFA gefördert.

Um eine möglichst umfassende Übersicht über den jeweils aktuellen Stand der Barrierefreiheit im Kino zu dokumentieren, veröffentlicht die FFA ab sofort alle barrierefreien Filme, die in den Kinos zu sehen sind, sowie eine Liste der Kinos in Deutschland, die barrierefrei ausgestattet sind.

Die Liste der Kinos hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sie auf freiwilligen Angaben der jeweiligen Kinos sowie auf Projektförderungen zur Barrierefreiheit basiert, die durch die FFA-Kommission Kino bewilligt und umgesetzt wurden. Details über die Art und Mittel der Inklusionshilfen sind uns nicht bekannt; hier empfehlen wir, bei Bedarf im jeweiligen Kino konkret nachzufragen."