11.02.2020
Zu der ersten Veranstaltung im Jahr 2020 referierte Frau Melanie Wegerhoff vom KSL-MSi-NRW zu dem Thema „Bundesteilhabegesetz und Assistenzleistungen für taubblinde Menschen“. Sie hat in ihrem zweistündigen Vortrag nicht nur über die ab 2020 gültigen Änderungen im BTHG aufgeklärt, sondern auch erläutert, welche Assistenzleistungen es im privaten, beruflichen und ehrenamtlichen Bereich für taubblinde Menschen gibt.
Zudem hat Frau Wegerhoff veranschaulicht wie diese Leistungen beantragt werden können. Auf großes Interesse stieß das Thema „Einkommen und Vermögen“ im Zusammenhang mit der Leistungsbeantragung. Am Ende des Vortrages gab es noch die Gelegenheit für eine Fragen- und Diskussionsrunde.