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Barrierefreie Veranstaltungen: So gelingt Inklusion für Menschen mit Sinnesbehinderung

Ansicht der Checkliste Barrierefreie Veranstaltungen

Veranstaltungen sollen Begegnungen schaffen – doch ohne Barrierefreiheit bleiben viele ausgeschlossen. Mit unserer praxisnahen Checkliste planen Sie Events, die wirklich für alle zugänglich sind – entwickelt vom KSL-MSi-NRW, dem Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung.


Warum Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit ist gesetzlich verankert (§ 4 BGG) und ein Menschenrecht (vgl. UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 9, 30). Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen stoßen oft auf Hürden wie fehlende Untertitel oder unleserliche Schriften (Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband). Barrierefreie Planung schafft Chancengleichheit und verbessert das Erlebnis aller Gäste.


Was macht Ihre Veranstaltung inklusiv?

  • Zwei-Sinne-Prinzip: Informationen über mindestens zwei Kanäle vermitteln – empfohlen vom Deutschen Gehörlosen-Bund.
  • Einfache & verständliche Sprache: Klare Formulierungen gemäß den Empfehlungen des Netzwerks Leichte Sprache. Alternativ sollte die Leichte Sprache genutzt werden, wenn einfache Sprache nicht ausreicht.
  • Technik & Assistenz: Induktive Höranlagen (DIN EN 60118-4), Gebärdensprachdolmetscher*innen (gsd-nrw.de) und taktile Leitsysteme.
  • Vorausdenken: Bedarfe frühzeitig abfragen – z. B. über barrierefreie Anmeldeformulare.
  • Barrierefreie Orientierung für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit:
    • Taktile Bodenindikatoren und kontrastreiche Markierungen (gemäß DIN 32984).
    • Blindenleitsysteme im Raum und auf dem Gelände.
    • Dokumente in Braille oder Großdruck (mind. 18 pt, serifenlose Schrift).
    • Alternativtexte für Bilder in Präsentationen und auf Webseiten (Quelle: Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 2.1).

Unsere Checkliste unterstützt Sie:

  • Von der Planung bis zur Nachbereitung: Tipps für Räume, Kommunikation und Catering mit Allergenkennzeichnung (gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung).
  • Expert*innenwissen: Adressen für Taubblindenassistenz (tba-verband.de) und technische Ausstattung.
  • Kostenlos & praxiserprobt: Erstellt mit Förderung des Landes NRW und der EU.

Jetzt handeln – Inklusion beginnt heute!
Laden Sie die Checkliste herunter und setzen Sie ein Zeichen für eine Gesellschaft, die niemanden zurücklässt.


Quellen & Weiterführendes: