Am 25.02.2021 referierte Frau Riegel aus dem Fachbereich Recht des KSL-MSi-NRW zum Thema: „Persönliches Budget für Menschen mit Hörbehinderung“. Dieser Vortrag thematisierte Fragen rund um die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets beispielsweise wann und wo ein Antrag gestellt werden kann. Anschließend hatten die Teilnehmenden die Gelegenheit ihre Fragen zu stellen. Aus dieser Fragerunde hat sich ein sehr konstruktiver Austausch ergeben. Frau Cebulla aus dem Fachbereich Hören und Frau Wegerhoff aus dem Fachbereich Taubblind beteiligten sich bei der Diskussionsrunde mit EUTB-Beraterinnen. Die Beantragung und die Verwaltung des Persönlichen Budget für Menschen mit Hörbehinderung ist noch eine große Herausforderung. Alle Teilnehmenden waren sich einig, dass insbesondere die kommunikativen Barrieren für Betroffene abgebaut werden müssen, um eine bessere Information über die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets zu ermöglichen. Es wurde der Wunsch geäußert, mehr Gelegenheit zum Austausch untereinander zu bekommen und es wurden konkrete Themenwünsche für die weiteren Infoveranstaltungen benannt. Das KSL-MSi-NRW freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.