Vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gibt es zur Unterstützung der Inklusion ein neues Förderprogramm „Inklusionsscheck NRW“.
Mit dieser Förderung in Höhe von 2.000 Euro pro Scheck können Organisationen, Vereine, Initiativen, Kirchengemeinden etc. Veranstaltungen, Maßnahmen oder ihre Angebote inklusiv gestalten. Die Fördermittel des Landes können unkompliziert über ein Online-Verfahren beantragt werden.
Alle Infos zum neuen Inklusionsscheck finden Sie im Internet unter www.inklusionsscheck.nrw.de. Die Informationen sind auch barrierefrei als DGS-Videos aufbereitet worden und zugänglich für Gehörlose. Ab sofort können Anträge eingereicht werden!
Sie haben Rückfragen? Dem Team des Inklusionsscheck im MAGS erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse inklusionsscheck@mags.nrw.de