In der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf gleiche Teilhabechance aller – auch im Bereich der Bildung – festgeschrieben. Vorteile der Gebärdensprache für alle Kinder und Chancennutzung ihrer Potenziale in der frühkindlichen Entwicklung.
Der Aspekt der Inklusion in Bezug auf selbstbestimmtes Leben für Kinder und Menschen mit Behinderung bedeutet mit anderen Menschen in Kontakt zu treten und mit ihnen zu kommunizieren. Dieser erfordert von allen eine vorurteilsfreie und barrierefreie Interaktion (§8 BGG NRW, Art. 21 UN-BRK).