Vom 8. bis 15. Oktober 2026 findet die Woche des Sehens zum 25. Mal statt. Das KSL-MSi-NRW nimmt die Aktionswoche zum Anlass, über den Moment zu sprechen, in dem für viele Menschen alles beginnt: die Diagnose.
Eine Woche, zwei Aktionstage
Seit 2002 informiert die Woche des Sehens jedes Jahr vom 8. bis 15. Oktober über Blindheit, Sehbehinderung und Augengesundheit. Getragen wird sie vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, dem Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit, der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und PRO RETINA Deutschland, unterstützt von der Aktion Mensch. Ihr Motto „Blindheit. Verstehen. Verhüten.“ meint beides: Augenerkrankungen verhüten und heilen, und zugleich blinden und sehbehinderten Menschen einen gleichberechtigten, barrierefreien Alltag ermöglichen.
Die Woche verbindet zwei internationale Aktionstage. Sie beginnt am Welttag des Sehens, der immer auf den zweiten Donnerstag im Oktober fällt (2026 ist das der 8. Oktober), und sie endet am 15. Oktober mit dem Tag des weißen Stocks.
Der Moment nach der Diagnose
Eine Augenerkrankung, die das Sehen dauerhaft verändert, wirft zunächst mehr Fragen auf, als eine augenärztliche Sprechstunde beantworten kann, nämlich ob die Arbeit weitergeht, wer ein Hilfsmittel bezahlt, welche Ansprüche bestehen und wie der Weg zur Haltestelle sicher bleibt, wenn die Bordsteinkante nicht mehr zu erkennen ist. Für solche Fragen ist in der augenärztlichen Praxis selten Zeit, und sie lassen sich dort auch nicht alle beantworten.
Viele Menschen stehen in dieser Phase allein da. Das hat auch damit zu tun, dass Sehverlust in Deutschland kaum sichtbar ist.
Eine Statistik, die alle blinden und sehbehinderten Menschen erfasst, gibt es nicht. In der Schwerbehindertenstatistik des Statistischen Bundesamtes war zum 31. Dezember 2025 bei rund 320.000 Menschen eine Sehbehinderung oder Blindheit die schwerste anerkannte Behinderung. Zählt man alle anerkannten Sehbehinderungen mit, auch wenn eine andere Behinderung schwerer wiegt, sind es rund 540.000. Beides sind Untergrenzen, denn erfasst wird nur, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und einen gültigen Schwerbehindertenausweis hat, und längst nicht alle Betroffenen beantragen einen solchen Schwerbehindertenausweis.
In unseren Sensibilisierungsschulungen erleben wir regelmäßig, dass selbst in Behörden, Kliniken und Unternehmen grundlegende Dinge unbekannt sind. Dazu gehört etwa, dass blind im Sinne des Gesetzes nicht bedeutet, nichts zu sehen, oder dass ein Screenreader einen Computer vollständig bedienbar macht.
Ein Wegweiser für die ersten Schritte
Für genau diese Phase hat unser Fachbereich Sehen einen Wegweiser erarbeitet: Neu diagnostiziert: Sehbehindert oder blind in NRW? Ein Wegweiser für die ersten Schritte. Er ist der sechste Teil unserer Artikelreihe „Vielfalt Sehen“ und wurde im Juli 2025 veröffentlicht.
Der Wegweiser erklärt, wie Sehbehinderung und Blindheit in Deutschland definiert sind und welche Erkrankungen am häufigsten zu Sehverlust führen. Vor allem aber geht er Schritt für Schritt durch das, was jetzt ansteht:
- emotionale Unterstützung und Selbsthilfe
- Rechte und finanzielle Hilfen wie Schwerbehindertenausweis und Blindengeld
- den Alltag neu ordnen mit Orientierungs- und Mobilitätstraining und Hilfsmitteln
- Technik vom Screenreader bis zum Smartphone
- berufliche Teilhabe
- Gemeinschaft und Freizeit
Der Wegweiser ersetzt keine Beratung. Er soll den Einstieg erleichtern und zeigen, dass es in Nordrhein-Westfalen ein Netz aus Beratungsstellen, Selbsthilfe, Rehabilitationsangeboten und Kostenträgern gibt, das man nur kennen muss. Sie können ihn kostenfrei auf unserer Website lesen.
Mit dem Führhund in die Arztpraxis
Ein zweites Thema begleitet uns seit Jahren, und zwar ob ein Blindenführhund mit in die Arztpraxis oder Klinik darf. Dies sorgt immer wieder bei Praxen und bei Führhundhaltern für Unsicherheit,. Unser Informationsblatt „Blindenführhunde in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ richtet sich an Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal. Wir haben es in Abstimmung mit der Fachgruppe Blindenführhundhalter der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erarbeitet. Seit März 2026 liegt es in überarbeiteter Fassung vor.
Es stellt klar, dass Blindenführhunde speziell ausgebildete Assistenzhunde und gesetzlich anerkannte Hilfsmittel nach § 33 SGB V sind, vergleichbar mit Rollstühlen oder Hörgeräten. Die konkrete Einstufung folgt dabei aus dem Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V. Menschen in Begleitung ihres Blindenführhundes darf der Zutritt zu Arztpraxen, Kliniken und anderen für den Publikumsverkehr zugänglichen Einrichtungen grundsätzlich nicht wegen der Begleitung durch den Hund verweigert werden, auch nicht mit Verweis auf ein Hundeverbot in der Hausordnung. Eine Ausnahme lässt § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nur zu, wenn der Zutritt mit dem Hund im konkreten Einzelfall eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung wäre. Die Darlegungs- und Beweislast dafür liegt nach dem Infoblatt bei der Einrichtung. Pauschale hygienische Bedenken reichen dafür nicht aus. Die Faustregel des Infoblatts lautet: Überall, wo sich Menschen ohne besondere Erlaubnis und in Straßenkleidung aufhalten dürfen, darf grundsätzlich auch der Assistenzhund mit.
Zugleich nennt das Infoblatt, was den Praxisalltag erleichtert:
- den Hund bei planbaren Terminen vorher anzukündigen, damit die Praxis auf konkrete Allergien oder Ängste reagieren kann
- den Hund bei Nässe vor dem Betreten abzutrocknen
- den Hund während der Arbeit nicht anzusprechen, zu streicheln oder zu füttern
Die Ankündigung ist dabei ausdrücklich keine Voraussetzung für den Zutritt, sondern eine Erleichterung. Intensiv- und Isolierstationen sind vom Zutritt mit Assistenzhund in der Regel ausgenommen.
Neu aufgenommen sind zwei Punkte. Für das Zutrittsrecht genügt das offizielle Abzeichen am Hund oder der Ausweis, mehr muss niemand vorlegen. Und wird der Zutritt dennoch verweigert, kann bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ein kostenloses Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Beim Zutritt mit Assistenzhund reicht dieser Weg weiter als sonst im Gesetz. Er steht auch gegenüber Landes- und Kommunalbehörden sowie privaten Einrichtungen wie Arztpraxen offen.
Das Infoblatt „Blindenführhunde in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ (barrierefreies PDF) steht auf unserer Website zum Herunterladen bereit.
Teilhabe ist unser Auftrag
Das KSL-MSi-NRW, das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung, setzt sich landesweit dafür ein, dass blinde, sehbehinderte, gehörlose, schwerhörige und taubblinde Menschen selbstbestimmt leben können. Wir schulen Behörden, Unternehmen und Einrichtungen und arbeiten daran, dass Informationen, Dokumente und Veranstaltungen barrierefrei werden. Gefördert werden wir vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.
Digital hilft, wenn es zugänglich ist
Sprachausgabe, Vergrößerung und Kontrastmodi bringen Smartphones heute ab Werk mit. Apps lesen fotografierte Texte vor, erkennen Farben und beschreiben inzwischen mit Hilfe künstlicher Intelligenz auch Bilder und Szenen. Das erweitert den Spielraum im Alltag spürbar, auch wenn solche Beschreibungen nicht fehlerfrei sind und eine gute Beschreibung durch Menschen nicht ersetzen.
Vor allem funktionieren solche Apps nur, wenn Inhalte überhaupt zugänglich sind. Ein Bild ohne Alternativtext, ein eingescanntes PDF ohne Textebene oder ein Formular nur auf Papier bleiben Barrieren, egal wie klug die Software ist. Deshalb gehört zu unserer Arbeit auch, Verwaltungen und Einrichtungen beim Erstellen barrierefreier Dokumente zu unterstützen. Bei Interesse an einer solchen Schulung zur Gestaltung Barrierefreier Dokumente können Sie uns gerne kontaktieren.
Acht Tage, acht Themen
Vom 8. bis 15. Oktober veröffentlichen wir auf unseren Social-Media-Kanälen täglich einen Beitrag mit Grundlagenwissen:
- 8. Oktober: Blindheit und Sehbehinderung verstehen
- 9. Oktober: Altersabhängige Makuladegeneration (AMD)
- 10. Oktober: Hilfsmittel und digitale Selbstständigkeit
- 11. Oktober: Glaukom
- 12. Oktober: Alltag mit Sehbehinderung und warum man sie oft nicht sieht
- 13. Oktober: Barrieren sind nicht nur Treppen (zugängliche Information)
- 14. Oktober: Angemessen unterstützen, Kommunikation und Blindenführhund
- 15. Oktober: Tag des weißen Stocks, Langstock, Leitsysteme, freie Wege
Ansprechpersonen
Wer nach einer Diagnose Fragen hat, muss sie nicht allein beantworten. Unsere Aktion zur Woche des Sehens setzen Julian Rohlfing aus unserem Fachbereich Sehen und Silvia Klieber aus unserem Fachbereich Taubblindheit gemeinsam um. So erreichen Sie die beiden Fachbereiche:
- Julian Rohlfing: Telefon 0201 125 167 02, E-Mail julian.rohlfing@ksl-msi-nrw.de
- Silvia Klieber: Telefon 0201 125 167 05, E-Mail silvia.klieber@ksl-msi-nrw.de