Statement der EDbU zum Europäischen Tag der Taubblinden Die Vereinigung des European Deafblind Union (EDbU) schließt sich aus den nationalen Taubblindenorganisationen in ganz Europa zusammen. Sie wurde 2003 als internationale, nichtstaatliche und gemeinnützige Organisation (NGO) gegründet. Deren Ziel ist es, sich auf europäischer Ebene für die Gleichstellung, Chancengleichheit und soziale Eingliederung von Menschen mit Taubblindheit in allen europäischen Ländern einzusetzen. Um die Gesellschaft stärker auf die Taubblindheit und gleichzeitig auf die Bedürfnisse taubblinder Menschen aufmerksam zu machen, erklärt die EDbU aufgrund der Gründung am 22. Oktober 2003 den Europäischen Tag der Taubblinden und gibt Forderungen an, unter anderem: * Professionalisierung von Taubblindendolmetschern und Gewährleistung von gleichberechtigtem Zugang zur Kommunikation für taubblinde Menschen in Europa. Dies wurde bereits auf der Konferenz "Alone We Can Do So Little, Together We Can Do So Much" am 5. Juni 2018 im Europäischen Parlament in Brüssel (Belgien) gefordert. * Taubblinde Menschen haben Recht auf Teilhabe am Leben und alle öffentliche Stellen sollen Maßnahmen treffen, um ihnen einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. * Förderung der Forschung und Umsetzung verschiedener und spezifischer Kommunikationssysteme, die von taubblinden Menschen genutzt werden, mit dem Ziel, sie zu verbreiten und ihre Nutzung in der gesamten Taubblindengemeinschaft zu fördern. Die EDbU fordert auch die Anerkennung von Gebärdensprachen in Europa als offizielle Landessprachen und die der Taubblindengemeinschaft als Nutzer dieser Sprache. * Förderung des Einsatzes und der Erforschung neuer, angepasster und unterstützender Technologien. Sie stellt den taubblinden Menschen Zugang zu wichtigen Informationen und der alltäglichen Kommunikation dar. * Frauen und junge Mädchen mit Taubblindheit sind stärker und vielfältigen Formen der Diskriminierung ausgesetzt. Die EDbU fordert die Politik auf, Maßnahmen dagegen zu ergreifen und zu gewährleisten, dass Frauen mit und ohne Behinderung gleiche Grundrechte erhalten. * Taubblinde Jugendliche sollen in jedem Aspekt ihres Lebens die gleichen Chancen erhalten. Außerdem appelliert die EDbU und fordert: * Es ist dringend erforderlich, die Behinderungsart Taubblindheit auf rechtlicher Ebene als einzigartige Behinderung anzuerkennen und sie durch Gesetze zu schützen, welche garantieren, dass sie die gleichen Menschenrechte in vollem Umfang genießen können. * Es ist eine offizielle „europäische Volkszählung“ von taubblinden Menschen nötig, um die genaue Zahl von Menschen mit Taubblindheit zu kennen. Die EDbU weist ausdrücklich darauf hin, dass die Politik sich darüber im Klaren sein sollte, dass Menschen mit Taubblindheit ohne wirtschaftliche Ressourcen keine „eigenen Programme“ zum Abbau von Barrieren entwickeln können. Laut EDbU bedeutet dies, erst wenn die oben genannten Forderungen erfüllt werden, kann sich ihr Motto durchsetzen: "Accessible DeSIGNed Europe for Deafblind". Text übersetzt von Melanie Wegerhoff (KSL-MSI-NRW)