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03.03.2021
Doppelseite der Checkliste zur Erstellung von DGS-Videos im Anschnitt. Zu sehen sind Beispielbilder mit guten und schlechten Beispielen.

Gebärdensprach-Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und die dazugehörige Untertitelung schaffen für gehörlose und schwerhörige Internetnutzer*innen barrierefreie Informationen auf Internetseiten. Auch taubblinde und hörsehbehinderte Nutzer sind auf DGS-Videos angewiesen.

 
Mit der Checkliste „DGS-Videos – so geht´s richtig!“ zeigt das KSL-MSi-NRW auf, wie Gebärdensprach-Videos auch für hörbehinderte Internetnutzer*innen mit Sehbehinderung barrierefrei gestaltet werden können.
 

Oft bedarf es nur weniger Änderungen und Anpassungen, um eine grössere Wirkung erzielen zu können. Ergebnis ist optimalerweise ein barrierefreier Zugang für Alle! 

Die Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH hat bereits einige Videos nach dieser Richtlinie erstellt. Diese können auf YouTube angesehen werden.