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Blinder Mann wird von Assistentin begleitet

Das Büro der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen informiert über die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscher*innen, Schriftdolmetscher*innen und Taubblindenassistent*innen: Diese können direkt mit dem örtlichen Impfzentrum abrechnen. Das Impfzentrum holt sich die Kosten vom Land NRW wieder.

In NRW gibt es einen Erlass vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS):
  • Die Kosten für Dolmetscher- und Taubblindenassistenz werden durch das ÖRTLICHE Impfzentrum übernommen.
  • Gehörlose, schwerhörige und taubblinde Menschen bringen Dolmetscher / Assistenz selbst mit.
  • Die Dolmetscher / Assistenten rechnen mit dem Impfzentrum ab. Das Impfzentrum reichnet dann später mit dem LAND NRW ab.
  • Die Dolmetscher / Assistenten füllen ein Abrechnungsformular aus. Das Impfzentrum bestätigt den Einsatz.