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09.04.2020
Notfall-Pass für Taubblinde

Notfall-Pass für Taub-blinde

Gemeinsam mit der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB ®) der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH hat das KSL-MSi-NRW einen zweiseitigen Notfall-Pass für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen entwickelt. Diesen Pass können Betroffene für Notsituationen bei sich führen.

In diesem Notfall-Pass können persönliche Angaben zur Person sowie zu wichtigen Ansprechpartnern (z.B. Angehörigen, Hausarzt) sowie besondere Erkrankungen eingetragen werden.

Auch der notwendige Unterstützungsbedarf zur Absicherung der Kommunikation mit der betroffenen Person (z.B. durch Taubblindenassistenz oder Gebärdensprachdolmetscher) kann dort vermerkt und notiert werden. Im Notfall können Betroffene diesen Pass vorzeigen. 

Gerade in der aktuellen Situation der Corona-Krise ist der Notfall-Pass eine hilfreiche Unterstützung.

In einem DGS-Video erklärt der EUTB-Fachberater Uwe Zelle (EUTB ® für Taubblindheit, Essen) aus dem Home-Office die Details zum Notfall-Pass: https://youtu.be/UXv3lnfkF2E

Mehr Informationen finden Sie auch auf den Seiten der EUTB ®:

https://www.gesellschaft-taubblindheit.de/news/2020/notfallpass-fuer-ta…