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Illustration: Ein Mann steht in der Landschaft und hält Ausschau. Neben ihm ein Wegweiser mit einem Fragezeichen darüber, der in verschiedene Richtungen zeigt.

Zur Teilhabe und Rehabilitation gibt es für Menschen mit Sinnesbehinderung, je nach Grad und Art der Behinderung, unterschiedliche Leistungen und Nachteilsausgleiche. Leistungen sollen die Teilhabe behinderter Menschen sichern und die persönliche Entwicklung fördern, um eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Für den Einstieg zum Thema „Leistungen“ hat das KSL-MSi-NRW ein Infoblatt „Sozialgesetzbuch IX, Leistungen, Leistungsgruppen und Rehabilitationsträger – was ist das alles?“ erstellt:

Zum Infoblatt bitte hier klicken 

In Kürze erscheint hier nach und nach ein Überblick, der nach unterschiedlichen Lebensbereichen aufgeteilt ist.

Der Überblick dient zur Orientierung, mit welchen rechtlichen Grundlagen und bei welchem zuständigen Rehabilitationsträger Menschen mit Sinnesbehinderung auf dem Weg aus dem „Leistungs-Dschungel“ unterstützt werden können.

  • 27.03.2023

    Die Juristin Karoline Riegel bloggt über ihre Erkenntnisse zum Forschungsbericht zur Evaluierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Auftrag des BMAS. Das Projekt macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen immer noch vielen Barrieren begegnen, obwohl das BGG der Bundesverwaltung schon seit Jahren vorschreibt, gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sicherzustellen.