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10.09.2018
Ein Mann sitzt auf einer Bank in einem Park. Er hält einen Langastock in der hand. Vor ihm sitzt ein Hund

Einreichungsfrist: 1. November 2018

Folgender Text ist entnommen von der Internetseite des Deutschen Hörfilmpreis

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) verleiht seit 2002 jährlich den Deutschen Hörfilmpreis in Berlin. Bei der Verleihung 2019 werden folgende Leistungen ausgezeichnet:

Herausragende Hörfilm-Produktionen in den Kategorien

  • Kino
  • TV
  • Dokumentation
  • Kinder-/Jugendfilm

Vorschläge für Hörfilm-Produktionen können bis spätestens den 1. November 2018 mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  1. 14 Kopien des Films mit Audiodeskription (AD) auf einer barrierefrei zugänglichen DVD und/oder die Bereitstellung des Films über einen Sichtungslink
  2. Eine Erläuterung, warum und in welchen Aspekten die eingereichte Hörfilm- Produktion als herausragend anzusehen ist.
  3. Eine Vorstellung des Audiodeskriptions-Teams mit Namen und Aufgaben
  4. Eine Kurzinfo zum Filminhalt und Besetzung (Alle Texte bitte per Mail als Word-Datei)

Die AD der Einreichungen sollte in den Jahren 2017/2018 produziert worden sein. Jeder Einreichende kann jeweils einen Nominierungs­vorschlag in den Kategorien Kino, Dokumentation und Kinder-/Jugendfilm abgeben. In der Kategorie TV kann
jeder Einreichende bis zu zwei Nominierungs­vorschläge abgeben, nämlich jeweils einen für die Bereiche "Spielfilm" und "Serie/Mehrteiler".

Nominierung

Die Nominierungen werden umgehend nach der Entscheidung bekannt gegeben. Im Falle einer Nominierung stellt der Einreichende ein Foto und eine ausgewählte Szene des Films von ca. 1 Minute mit Audiodeskription für die Präsentation bei der Verleihungsgala zur Verfügung.

Das Foto und die Audiodatei des Filmausschnitts werden für die Präsentation der nominierten Filme auf der Internetseite www. deutscher-hoerfilmpreis.de zur Wahl des Publikumspreises benötigt. Die Filmausschnitte können über einen FTP-Server hochgeladen werden. Die Zugangsdaten werden den Einreichenden der nominierten Filme rechtzeitig mitgeteilt.

Mit der Einreichung eines Hörfilms wird dem DBSV die Genehmigung erteilt, einen Ausschnitt von 30 – 40 Sekunden des nominierten Films für den Nominierungstrailer zur Präsentation bei der Verleihung verwenden und das Foto und die Audiodatei des Filmausschnitts mit Audiodeskription auf der Internetseite www.deutscherhoerfilmpreis.de für die Publikumswahl einstellen zu dürfen.

Wir möchten Sie auch auf die Empfehlungen für Standards barrierefreier Filmfassungen der FFA und die Vorgaben für Audiodeskriptionen der öffentlich rechtlichen Sender hinweisen:

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Tonqualität und Tonmischung. Vielen Dank.

Einreichungen für den 17. Deutschen Hörfilmpreis 2019 sind bis zum 1. November 2018 zu senden an:

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
– Deutscher Hörfilmpreis 2018 –
Rungestr. 19
10179 Berlin

E-Mail: info@deutscher-hoerfilmpreis.de

Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Claudia Schaffer
Projektleitung Deutscher Hörfilmpreis
Telefon: (0 30) 28 53 87 – 282
E-Mail: c.schaffer@dbsv.org