Direkt zum Inhalt

Informationen zu den Einschränkungen und Maßnahmen des Landes NRW für Taubblinde

25.03.2020
Das Bild zeigt eine Checkliste

Auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH (DGFT) sind nun auch für alle gebärdensprachorientierten Menschen mit Taubblindheit und Hörsebehinderung DGS-Videos verfügbar. In den DGS-Vidoes werden die neuen Maßnahmen und Regelungen des Landes NRW  zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie erklärt. Diese gelten seit dem 22.03.2020 landesweit.  

Wichtig für alle taubblinden Menschen (TBL) und Taubblindenassistenzen (TBA): 

Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen sind jetzt verboten. ABER es gibt Ausnahmen! 

Ausnahmen: 
z.B. Verwandte, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen und die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen! D.h. TBL und TBA dürfen also natürlich weiterhin gemeinsam draußen unterwegs sein und können wichtige Termine wahrnehmen und Besorgungen erledigen.

Im ersten DGS-Video geht es um allgemeine wichtige Informationen zu den Einschränkungen und Maßnahmen des Landes NRW, z.B. die Regelungen mit dem Mindestabstand von 1.5 Metern.
https://www.youtube.com/watch?v=jkiABjzAGJk

Im zweiten DGS-Video (schliesst an das 1. an) geht es um die Einzelheiten der Maßnahmen, was untersagt und erlaubt ist.
https://www.youtube.com/watch?v=1wv6Xneiz7A

Alle Infos finden sich auch der Homepage der DGFT:
https://www.gesellschaft-taubblindheit.de/aktuelles

Wer Fragen und Sorgen hat oder sich austauschen möchte: Die Online-Beratung der EUTB ist montags bis freitags von 9-16 Uhr via SKYPE, Mail und telefonisch erreichbar.