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Februar ist Low-Vision-Awareness Month!

29.01.2023
Februar ist Low Vision Awareness Month

Low Vision – Was bedeutet das?

Der Begriff „Low Vision“ bedeutet wörtlich übersetzt „geringeres Sehen". Dahinter verbergen sich unterschiedliche Sehbeeinträchtigungen, die Menschen jeden Alters betreffen können.

Eine Sehbehinderung kann alltägliche Dinge wie Lesen, Einkaufen oder Kochen sehr erschweren. Viele Sehbehinderungen können durch medizinische Standardbehandlungen – wie Brillen, Kontaktlinsen, Medikamente und Operationen – nicht vollständig behoben werden.

Durch eine Sehbehinderung kann die Lebensqualität und Selbstständigkeit stark eingeschränkt werden. Mit „Low Vision“ wird daher auch der Arbeitsbereich bezeichnet, der sich mit den Sehproblemen des Einzelnen befasst. Hier wird gemeinsam mit den Betroffenen nach Hilfen und Lösungen sucht, damit sie ihr individuelles Sehvermögen optimal nutzen können. Deshalb spricht man auch von einer Low-Vision-Beratung oder einem Low-Vision-Training.

Orthoptist:innen, die sich auf diese Problematik spezialisiert haben, bieten Sehbehinderten eine unabhängige und neutrale Beratung in dieser Lebenssituation. 

Nach der Empfehlung des augenärztlichen Verbandes der DOG (Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft) ist man sehbehindert, wenn man mit dem guten Auge und mit der richtigen Korrektur einer eventuellen Fehlsichtigkeit nicht mehr als 0.3 (30%) sehen kann.

Bei der Bewertung der Sehbehinderung ist nicht nur die Sehschärfe (Visus) relevant, sondern auch das Gesichtsfeld. Manche Augenerkrankungen, wie etwa die Retinopathia Pigmentosa (RP) führen in ihrem Verlauf zu einem zunehmend stark eingeschränkten Gesichtsfeld und infolgedessen zu einem sogenannten "Tunnelblick" und starker Blendempfindlichkeit.

Ist die Sehschärfe 30% oder schlechter, bzw. das Gesichtsfeld so stark eingeschränkt, dass es als Sehbehinderung anerkannt wird, dann können Rehabilitationsleistungen (z.B. Orientierungs- und Mobilitätstraining) und spezielle Hilfsmittel (z.B.vergrößernde Sehhilfen) in Anspruch genommen werden. Diese werden dann nach ärztlicher Verordnung auch von den Kostenträgern (z.B. Krankenkasse) bezuschusst.

Der Fachbereich Taubblindheit macht in diesem Monat in den Sozialen Medien mit mehreren Info-Beiträgen auf die Bedarfe von Menschen mit Low-Vision aufmerksam.

Weiterführende Informationen gibt es u.a. beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) sowie beim Low-Vision-Kreis, einem Zusammenschluss spezialisierter Augenoptiker.