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Interview mit den Mitarbeiterinnen der EUTB mit dem Schwerpunkt Sehen in Düsseldorf

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Um einen Einblick in die Arbeit der EUTB-Beratungsstellen zu geben, hat die Praktikantin des KSL-MSi-NRW, Sharuya Uthayasegaram, am 10.01.2019 die EUTB-Beratungsstelle mit dem Schwerpunkt Sehen in Düsseldorf besucht. Sie hat den Beraterinnen, Frau Renate Hoop und Frau Elena Menshikova, viele Fragen gestellt. Das Interview können Sie folgend lesen.

 

 

Was bedeutet EUTB? Wofür steht diese Abkürzung?                                          

Die Abkürzung bedeutet „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“.

Wir beraten Menschen mit einer Behinderung, Menschen die von einer Behinderung bedroht sind und deren Angehörige zu Fragen und in allen Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe. Auch professionelle Fachkräfte, Mitarbeiter/innen in Einrichtungen, Ämtern und Behörden sowie weitere Ansprechpersonen und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung können sich gerne an uns wenden.

Unsere Beratung ist ergänzend zu anderen Beratungsangeboten und unabhängig. Wir sind ausschließlich den Anliegen und Fragestellungen der Ratsuchenden verpflichtet.

 

Was sind die Ziele der EUTB?

Menschen, die eine Behinderung haben, von einer Behinderung bedroht sind und deren Angehörige sollen möglichst selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Dazu müssen sie die Möglichkeiten zur Teilhabe kennen, damit sie selbstbestimmt und auf ihre jeweilige Lebenssituation bezogen Entscheidungen treffen können.

 

Was machen Sie genau? Was sind Ihre Tätigkeiten?                                                   

Im Mittelpunkt unserer Beratung steht der Ratsuchende mit seinen Fragen und Anliegen. Wir klären zunächst den Beratungsauftrag, d. h. wir besprechen zu Beginn, welche Fragestellungen es gibt, was die Person wissen möchte, welche Informationen sie braucht bzw. ob konkrete Hilfen benötigt werden.

Die Beratung orientiert sich also an den Bedürfnissen und Fragen der Ratsuchenden. Eine Rechtsberatung ist in den EUTB-Beratungsstellen nicht möglich.

 

Mit welchen Fragen und Anliegen wenden sich die Ratsuchenden an ihre EUTB?

Die Fragen und Anliegen sind sehr unterschiedlich. Manchmal geht es um sehr komplexe Themen, wie z. B. gesundheitliche Probleme, die Situation am Arbeitsplatz, aber auch konkrete Fragen, wie z. B. Beantragung von Leistungen, Zuständigkeiten verschiedener Leistungsträger, Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln, Beantragung des Schwerbehindertenausweises usw. Häufig bestehen auch Fragen, wo welche Leistung beantragt werden kann, welche Voraussetzungen für die Leistungsgewährung vorliegen müssen und wie der Antrag gestellt werden sollte. Manche Menschen sind, wenn sie noch nicht lange behindert sind, auch noch sehr unsicher. Sie wissen manchmal noch gar nicht, welche Hilfen und Unterstützung es gibt, was sie benötigen und welche Möglichkeiten sie haben. In diesem Fällen machen wir anhand der konkreten Situation Vorschläge, aber die Ratsuchenden entscheiden selbst, was sie brauchen und welche Hilfen sie nutzen möchten.

Das Recht auf selbstbestimmte Lebensführung steht im Mittelpunkt und ist in der Beratung Grundlage unserer Arbeit. Die Beantragung und Nutzung von Teilhabeleistungen ist häufig nicht einfach, gerade für Menschen die schlecht oder nicht sehen und sowieso oft noch viel Hilfe brauchen und sich erst neu orientieren müssen. Manchmal legen wir dann gemeinsam mit dem Ratsuchenden fest, was zuerst gebraucht wird, also am Notwendigsten ist, und gehen dann weiter Schritt für Schritt vor.

In diesen Fällen sind die Fragestellungen und Themen meistens komplexer, sodass mehrere Beratungsgespräche sinnvoll sind.

 

Wie genau gehen Sie bei der Beratung vor?

Wir hören uns zuerst an, was die Person möchte. Manchmal fragen wir gezielt nach. Wenn jemand sagt: „Ich möchte jetzt wissen, kann ich das Hilfsmittel von der Krankenkasse bekommen?“, dann ist das eine konkrete Frage. Die kann man beantworten und dann fragen, ob die Person sonst noch Hilfe benötigt oder noch etwas wissen möchte. Wenn jemand kommt und sagt: „Ich weiß überhaupt nicht, was ich machen soll. Ich bin blind [bzw. sehbehindert] und brauche ganz viel Hilfe. Ich komme jetzt überhaupt nicht mehr klar“, dann ist das eine ganz andere Situation. Dann müssen wir erst mal hören und sehr gezielt nachfragen. Je nachdem ob die Person noch arbeiten kann oder wieder arbeiten möchte, ob sie im Alltag Unterstützung benötigt, welche Hilfsmittel für sie sinnvoll sind usw., daran orientiert sich dann auch der weitere Beratungsverlauf.

 

Ist jede Beratung unterschiedlich?

Ja, denn die Menschen sind ja auch unterschiedlich. Natürlich wiederholen sich manche Themen und einige Fragen kommen häufiger vor, z.B. bestimmte Hilfsmittelanfragen. Aber jede Person ist unterschiedlich und die Vorstellungen und die jeweilige Lebenssituation ebenfalls.

Wir haben Personen aller Altersgruppen, Menschen, die wieder zurück in den Beruf wollen, andere die sagen: „Das geht gar nicht mehr.“ Das ist ganz unterschiedlich. Bei älteren Menschen geht es häufiger darum, welche Hilfsmittel sie noch nutzen können und wie sie ihr Leben im Alltag mit Sehbehinderung eigenständiger gestalten können. Bei jüngeren Menschen spielen häufig auch Fragen der beruflichen Umschulung, der Assistenz (z. B. Elternassistenz), der eigenständigen Lebensführung usw. eine wichtige Rolle. An uns wenden sich Menschen, die das Sehen plötzlich verlieren und Menschen, die bereits von Geburt mit Seheinschränkung leben. Deshalb ist auch der Beratungsbedarf unterschiedlich. Manche wissen schon sehr viel und benötigen einige Informationen, z. B. zu einem Hilfsmittel oder einem Leistungsträger und brauchen keine weitere Beratung. Bei anderen ist der Beratungsbedarf sehr viel umfangreicher.

 

Es gibt in NRW verschiedene Beratungsstellen der EUTB. Wohin kann sich ein Mensch mit Behinderung oder ein Angehöriger wenden?

Man kann zu jeder EUTB Kontakt aufnehmen. Die behinderten Menschen selbst haben die Auswahl, wo sie sich beraten lassen möchten. Das Prinzip der Beratung in der EUTB ist "Eine für Alle".

Manche Beratungsstellen, so auch wir, haben einen Schwerpunkt. Bei uns liegt dieser im Bereich Sehen. In NRW gibt es noch drei weitere EUTB-Beratungsstellen in Bonn, Dortmund und Münster, die ebenfalls diesen Schwerpunkt haben. Dies bedeutet, dass die vier Beratungsstellen mit Schwerpunkt Sehen in NRW überregional arbeiten und besondere Kompetenzen und vertieftes Wissen zu Blindheit und Sehbehinderung haben.

Unsere EUTB in Düsseldorf mit Schwerpunkt Sehen ist zuständig für das nördliche Rheinland. Selbstverständlich kann auch jeder andere Mensch mit einer anderen Behinderung zu uns kommen und natürlich können die behinderten Menschen wählen, zu welcher EUTB sie gehen möchten. Die Beratungsstellen kooperieren auch miteinander und wenn es spezielle Fragen gibt, die einen anderen Schwerpunkt betreffen, verweisen wir auch auf eine andere EUTB.

 

Sie haben erwähnt, dass Sie eng mit den anderen Beratungsstellen der EUTB zusammenarbeiten. Arbeiten sie auch mit anderen Beratungsstellen zusammen?

Ja, wir möchten eine gute und sinnvolle Kooperation mit anderen Beratungsstellen, insbesondere mit denen, die auch in Kontakt mit behinderten Menschen stehen. Bei vielen Beratungsstellen haben wir uns bereits vorgestellt und eine konkrete Zusammenarbeit vereinbart. Manche davon haben auch schon Ratsuchende an uns weitergeleitet oder wir haben gemeinsam Beratungstermine gemacht. Darüber hinaus kooperieren wir aber auch mit anderen Einrichtungen, wie z. B. den Rehabilitationsträgern, den Ämtern der Städte und Kreise, den Kliniken, den Schwerbehindertenvertretungen, weiteren Anlaufstellen für behinderte Menschen und natürlich auch mit den Selbsthilfevereinen und -gruppen. Mit den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben gibt es ebenfalls eine sehr gute Zusammenarbeit.

 

Sind bei Ihnen in ihrer EUTB in Düsseldorf auch Menschen mit Sehbehinderungen eingestellt, da sie den Schwerpunkt Sehen haben?

Ja. Wir, die beiden Beraterinnen, sind selbst blind bzw. sehbehindert.

 

Möchten Sie noch etwas mitteilen?

Wir unterliegen der Schweigepflicht und auch dem Datenschutz, d. h. wir sind zur Vertraulichkeit und Schweigepflicht verpflichtet. Die Menschen, die unsere Beratung in Anspruch nehmen, müssen keine Sorge haben, dass wir Daten oder Informationen an Leistungs- oder Kostenträger herausgeben. Dies tun wir nur, wenn der Ratsuchende das ausdrücklich wünscht, um Fragen auch mit anderen Beteiligten abklären zu können.

Wer sich bei uns beraten lässt, der kann sicher sein, dass die Inhalte vertraulich behandelt werden und keine Informationen ohne Zustimmung an andere Stellen weitergeleitet werden. 

 

Wie kann man Sie kontaktieren?

Wir sind erreichbar unter den Telefonnummern:

0211 / 38 606 17

0211 / 38 606 19

oder per Mail: Duesseldorf@beratung-sehen.de

 

Die Kontaktdaten und Sprechzeiten aller Beratungsstellen mit Schwerpunkt Sehen in NRW sind zu finden unter:

www.Beratung-sehen.de

 

Alle EUTB-Beratungsstellen in Deutschland und weitere Informationen zu diesem Beratungsangebot finden Sie unter:

www.Teilhabeberatung.de